Das Masterstudium dient dem Erwerb der wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Berufskollegs.
Studierende, die den Studiengang erfolgreich abgeschlossen haben, können die Anerkennung dieses Masterabschlusses zusammen mit dem entsprechenden Bachelorabschluss als Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Berufskollegs beim Landesprüfungsamt beantragen.
Das Studium vermittelt:
Allgemeine Informationen |
Aufbau des Studiengangs |
Module |
Prüfungen |
Masterarbeit |
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Das Masterstudium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden.
Studierende, die Sonderpädagogik im Bachelor als Kernfach gewählt haben, studieren das Fach im Master als 1. Unterrichtsfach mit 6 SWS/9 Credits (plus evtl. EIP mit weiteren 6SWS/9 Credits).
Wurde Sonderpädagogik im Bachelor als Komplementfach studiert, wird es im Masterstudium als 2. Unterrichtsfach mit 30 SWS/45 Credits (plus evtl. EIP mit weiteren 6SWS/9 Credits) fortgesetzt.
Das Masterstudium für ein Lehramt an Berufskollegs umfasst insgesamt 66 SWS/120 Credits.
Wird das Fach Sonderpädagogik als 1. Unterrichtsfach studiert, umfasst das Studium
Im Fach Sonderpädagogik als 2. Unterrichtsfach werden folgende Module studiert:
In den Aufbaumodulen des jeweiligen Förderschwerpunktes werden basierend auf den erworbenen Kompetenzen im Bachelorstudium Kompetenzen der Anwendungs- und Problemlösefähigkeit vermittelt.
Sie befähigen dazu, förderschwerpunktspezifische Anforderungen und Inhalte der jeweiligen schulischen Förderorte einschließlich des Gemeinsamen Unterrichts hinsichtlich ihrer didaktischen und methodischen Relevanz einzuordnen, zu erproben und zu gestalten.
In den Vertiefungsmodulen des jeweiligen Förderschwerpunktes werden vornehmlich Kompetenzen zur Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit vermittelt.
Sie befähigen dazu, fachwissenschaftliche und sonderpädagogische Sachverhalte in Bezug auf das künftige Berufsfeld zu beurteilen und entsprechend des jeweiligen Förderschwerpunktes eigenständige sonderpädagogische Entscheidungen zu treffen, diese umzusetzen und selbstreflexiv zu beurteilen.
Modul EIP:
Im Modul EIP werden Darstellungs-, Reflexions- und Beurteilungskompetenzen für die Auseinandersetzung mit Fragen des Umgangs mit Heterogenität vermittelt.
Sie befähigen dazu, theoretische und geschlechtsspezifische Fragestellungen, ethische Denkmodelle sowie gesellschaftliche Zusammenhänge und Entwicklungen in Hinblick auf rehabilitative Erfordernisse einzuschätzen und umzusetzen.
Modul DuB:
Das Modul vermittelt Kompetenzen zur Bewältigung von psychologischen Problemstellungen im Unterricht sowie zur Diagnose und Beratung im schulischen Kontext.
E-WA 1
Einführungsmodule (E-L 1, E-E 1, E-G 1, E-K 1, E-S 1, E-SK 1):
In den Einführungsmodulen des jeweiligen Förderschwerpunktes werden in den sonderpädagogischen Veranstaltungen spezifische Denk- und Theoriemodelle sowie Grundlagenkenntnisse des jeweiligen Förderschwerpunktes vermittelt.
Sie befähigen die Studierenden, die jeweiligen Förderorte und das schulische Berufsfeld theoriegeleitet kennen und einschätzen zu lernen und die Berufswahl zu reflektieren.
Einführungsmodule:
siehe E-WA 1
Grundlagenmodule (E-L 2, E-E 2, E-G 2, E-K 2, E-S 2, E-SK 2)
In den Grundlagenmodulen des jeweiligen Förderschwerpunktes werden didaktische Fragen und grundlegende methodische Arbeitsformen thematisiert und in Bezug auf Förderbedarfe, curriculare Entscheidungen und Fragen des Gemeinsamen Unterrichts anwendungsbezogen reflektiert.
Sie befähigen die Studierenden zu methodisch-didaktischer Umsetzung in den jeweiligen Arbeitsfeldern.
Berufliche und soziale Rehabilitation (BSR 1)
Das Modul dient zur Reflexion des rehabilitationspädagogischen Begleitungs- und Förderbedarfs in beruflichen Lebensbereichen.
Es befähigt die Studierenden dazu, die Entwicklung, Gestaltung und Organisation von Bedingungen der Teilhabe am Berufsleben darzustellen, zu analysieren und exemplarisch Konzepte zur Förderung von beruflicher Kompetenz für Menschen mit besonderem Förderbedarf zu entwickeln und anzupassen.
Konzepte der Ästhetischen Praxis in der Rehabilitation (BKM 2)
Das Modul dient der Einübung der Fähigkeiten zur Analyse, Darstellung, Reflexion und Anwendung von Konzepten der Kreativtherapien (Bewegung, Kunst, Musik) bzw. rehabilitationspädagogischen Handelns.
Die Bedeutung der Kreativtherapien und ihrer Konzepte wird in Hinblick auf ihren Beitrag zur einer speziellen Entwicklungsförderung in rehabilitativen Handlungsfeldern besonders erörtert, analysiert und reflektiert.
Systeme der Psycho-sozialen Rehabilitation (PSR 1)
Die Studierenden sollen durch das Modul ein breites und integriertes Wissen über die pädagogischen und therapeutischen Hilfen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene erwerben und dabei die Komplexität der Systeme von Hilfsangeboten in der Lebensspanne eines Menschen erfassen.
Die Praxisphasen umfassen im Masterstudiengang insgesamt 6 Wochen. Sie werden in Berufskollegs abgeleistet und von drei Theorie-Praxis-Modulen (TPM) inhaltlich begleitet. Die Praxishphasen werden mit 6 CP kreditiert.
Wird als Unterrichtfach Sonderpädagogik studiert, so ist eine Praxisphase an einem Förderort des gewählten Förderschwerpunkts abzuleisten, wobei sie im Gemeinsamen Unterricht absolviert werden kann.
Insgesamt werden folgende Theorie-Praxis-Module studiert:
In der vorlesungsfreien Zeit des ersten Semesters findet die vierwöchige Praxisphase I statt.
Auf diese Praxisphase bereitet sowohl das TPM EW als auch ein TPM FD vor. Hierbei ist frei wählbar, in welchem der beiden Unterrichtsfächer das erste TPM FD durchgeführt wird.
Die Praxisphase II im Umfang von zwei Wochen wird im zweiten Semester semesterbegleitend bzw. in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt.
Sie wird von dem TPM Fachdidaktik des anderen Unterrichtsfaches vorbereitet. Die TPM-Module werden i.d.R. im ersten und zweiten Fachsemester absolviert.
Für das Lehramt an Berufskollegs sind zudem insgesamt 52 Wochen einer einschlägigen berufspraktischen Tätigkeit nachzuweisen. Mindestens 27 Wochen sind bis zum Ersten Staatsexamen erbringen. Der Nachweis darüber ist bis zur Anmeldung zur Masterarbeit vorzulegen.
Die Anerkennung der einschlägigen fachpraktischen Tätigkeit erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss und das Landesprüfungsamt. Der Abschluss der gesamten Berufspraktischen Tätigkeit ist vor der Einstellung in den Vorbereitungsdienst nachzuweisen.
Die Masterarbeit (Thesis) kann im Fach Sonderpädagogik nach Erwerb von 65 Credits angemeldet werden; frühestens jedoch im bzw. nach dem zweiten Fachsemester.
Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen. Auf Antrag der Betreuerin/des Betreuers an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit bei einer empirischen oder künstlerischen Arbeit bis zu 16 Wochen betragen.
Durch die Masterarbeit werden weitere 15 CP erworben. Ihr Umfang sollte höchstens 75 Standardseiten (= 2.500 Anschläge pro Seite) betragen.
Die Masternote errechnet sich aus dem (mit den jeweiligen Credits gewichteten) arithmetischen Mittel der Modulnoten und der Note der Masterarbeit. Die 6 Credits für die Praxisphasen gehen in die Berechnung nicht ein. Die Masterarbeit wird mit 24 Credits (15 Credits + Begleitmodul) gewichtet.
(Studierende anderer Universitäten)
Möchten Sie sich bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen für den Studiengang anerkennen lassen, stellen Sie bitte folgenden Antrag: