45 Lehrende der Geistigbehindertenpädagogik an Hochschulen aus Deutschland und der Schweiz kamen zum 30. Mal zu ihrer Konferenz (KLGH) zusammen. Vom 22. – 24. Mai berieten sie sich unter Leitung von Prof. Dr. Meindert Haveman, Fakultät Rehabilitationswis-senschaften. Ihre Expertise zur „Professionalität in der Lehre“ und „Professionalisierung durch die Lehre“ gossen sie in eine Resolution für gleiche Rechte auf Bildung von Schülern, die besondere Bedürfnisse beim Lernen haben.
In der angenehmen Atmosphäre des Tagungshauses „Lichthof“ (Gelsenkirchen) wurde der wissenschaftliche Diskurs zu Forschungsergebnissen sowie didaktischen Aufgaben und föderaler Heterogenität in Workshops und Intensivgesprächen gefunden. Bereichert wurde der Austausch durch eine Podiumsdiskussion an der neben Hochschuldozenten auch Studierende und Vertreter verschiedener schulischer und außerschulischer Berufsgruppen teilnahmen.
Dann machte man Nägel mit Köpfen: Die Fachleute einigten sich auf eine Resolution, die Mindestbildungsstandards an der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung reflektiert. Aktuell streben die Landesregierungen in Berlin, Brandenburg und Hamburg danach, solche Standards einzuführen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der KLGH sprachen sich einstimmig für Qualitätssicherung an Förderschulen, jedoch gegen die Setzung von „Mindestbildungsstandards“ aus. Der Expertenkreis fürchtet nämlich, dass durch solche Standards die Verschiedenheit und individuellen Bedürfnissen ihrer Schülerschaft aus dem Blick geraten. Niemandem dürfen „individuelle“ bzw. „basale“ Standards vorenthalten werden.
Nach harter Denkarbeit kamen auch Entspannung und Lokalkolorit zum Tragen: Die vom Tagungsteam Michael Albrecht, Kathrin Römisch und Dorothea Sickelmann-Wölting inhaltlich und formal verwöhnte Gästeschar gewann bei Ausflügen in die „Ruhrpott“-Vergangenheit neue Anregungen und Einblicke in den westfälischen Lifestyle.