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TU Dortmund legt Untersuchung zur Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden vor: Stadt Dortmund ist auf dem richtigen Weg

Das Thema Barrierefreiheit hat in den letzten Jahren in allen gesellschaftlichen Zusammenhängen immer mehr an Bedeutung gewonnen. Wie es um die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude bestellt ist, hat die TU Dortmund in einer breit angelegten Studie untersucht.

Dazu wurden über hundert öffentliche Gebäuden in sieben nordrhein-westfälischen Städten unter die Lupe genommen, darunter rund zwanzig Verwaltungsgebäude, Schulen, Sport- und Freizeitstätten in Dortmund. Methodik und Ergebnisse der Studie für den Bereich der Stadt Dortmund stellten Prof. Christian Bühler und Architekt Martin Philippi am 05.02. gemeinsam mit Stadtdirektor Ullrich Sierau und der städtischen Behindertenbeauftragten Christiane Vollmer beim Ortstermin an drei der untersuchten Gebäude vor. Sierau: "Die Untersuchung bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und auch schon einiges erreicht haben. Sie zeigt uns aber auch, wo wir noch besser werden müssen und gibt uns dazu Vorschläge an die Hand."

Wie sich das Verständnis von Barrierefreiheit in den letzten Jahren weiter entwickelt hat, zeigen die drei Gebäude, die im Rahmen des Ortstermins besucht wurden, sehr deutlich: Im Jugendamt wurde - dem zur Zeit der Baumaßnahmen üblichen Verständnis von Barrierefreiheit entsprechend - eine neue Rampe für Kinder-wagen und Rollstuhlfahrer angebaut und die Eingangstür mit einem automatischen Türöffner ausgestattet. Auch der Aufzug ist für die meisten Rollstuhlfahrer geeignet. Ein gewandeltes Planungsverständnis zeigt sich bereits beim neuen Südbad, denn hier wurde im Zuge der Renovierung auch ein Arbeitskreis von Sportlerinnen und Sportlern mit Behinderungen beteiligt. Der Besuch des Schwimmbades ist durch den Anbau einer Rampe jetzt auch für Rollstuhlbenutzer möglich. Allerdings brauchen diese eine Begleitperson, die ihnen beim Öffnen der Türen hilft. Insofern erfüllt das Südbad noch nicht den Anspruch auf eine selbstständige Nutzung ohne fremde Hilfe. Bei der Umgestaltung des Stadthauses und der Einrichtung der Bürgerdienste der Stadt Dortmund wurde unter Beteiligung einer Gruppe von Vertretern der unterschiedlichen Behinderungsarten ein umfassendes Verständnis von Barrierefreiheit angewendet, denn hier wurde auch an die Besucher mit Seh- und Hörbehinderungen gedacht. Zur besseren Orientierung für Blinde dienen beispielsweise ein tastbarer Übersichtsplan und tastbare Informationen an den Treppenhandläufen. Im zweiten Bauabschnitt des Stadthauses wurden auch Maßnahmen für Menschen mit Hörschädigung getroffen. In der zentralen Halle des Dienstleistungszentrums "Bürgerdienste International" gibt es Induktionsschleifen, die den hörbehinderten Menschen die Kommunikation mit dem Sachbearbeiter erleichtern. Für Blinde und sehbehinderte Menschen sind hier die Wegweiser zu den Räumen und die Raumschilder mit tastbaren Zeichen versehen.

In enger Kooperation mit der Stadt Dortmund hatten Studierende des Studiengangs Rehabilitationswissenschaften der TU Dortmund für die Studie die Gebäude mit Hilfe einer Checkliste begangen. Barrieren wurden durch Fotos dokumentiert und Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Die Bestandsaufnahme begann im Sommersemester 2007 mit zehn Gebäuden und wurde 2008 mit weiteren elf Gebäuden fortgesetzt. Die Untersuchungsergebnisse stehen der Stadt jetzt zur Verfügung.

Prof. Christian Bühler, Lehrstuhlinhaber für Rehabilitationstechnologie an der TU Dortmund und Initiator der Dokumentation: „Wir wollen mit der Bestandsaufnahme bereits vorhandene gute Lösungen für Barrierefreiheit sammeln und anderen bekannt machen. Durch die Veröffentlichung von guten Lösungsbeispielen aus der Praxis wollen wir zeigen, wie Barrierefreiheit in die Gestaltung öffentlicher Gebäude integriert werden kann.“ Baufachlich begleitet wurde die Untersuchung vom Forschungsinstitut Technologie und Behinderung (FTB) der Evangelischen Stiftung Volmarstein. Das FTB ist ein Träger der „agentur barrierefrei NRW“, einem Projekt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Aufgabe des Projektes ist, die Kommunen und die Behinder-ten-Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen bei der Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich zu unterstützen. Neben dem FTB ist auch der Landesbehindertenrat NRW, Spitzenverband der Behinderten-Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen, Projektträger der agentur barrierefrei NRW.

Die Untersuchungsergebnisse zeigen insgesamt, dass die beteiligten Städte dem Thema Barrierefreiheit in den letzten Jahren besondere Aufmerksamkeit gewidmet haben. Bei Bau- oder Umbaumaßnahmen wurden beispielsweise Rampen angebaut, Aufzüge erneuert und Behindertenparkplätze sowie Behindertentoiletten neu geschaffen. Die Untersuchung kommt aber auch zu dem Ergebnis, dass unter dem Begriff der Barrierefreiheit noch häufig nur der ungehinderte Zugang für Rollstuhl-fahrerinnen und Rollstuhlfahrer verstanden wird. Eine barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden soll aber die Voraussetzungen schaffen, dass alle Menschen am öffentlichen Leben teilnehmen können, also auch Menschen mit Sinnesbehinderungen oder kognitiven Einschränkungen. Beispielsweise hilft ein Orientierungs- und Leitsystem mit gut lesbaren Schildern nicht nur sehbehinderten Menschen, sondern es erleichtert allen Menschen die Orientierung im öffentlichen Bereich.

 

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