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Master Rehabilitationswissenschaften: Studienaufbau und Studieninhalte

I. Aufbau des Studiums

II. Basismodule

III. Profilbereiche

1. Theorie der Rehabilitation

2. Struktur der Systeme der Rehabilitation

3. Handlungsfelder in der Rehabilitation

IV. Masterarbeit

V. Nachweis der Praxiserfahrung

VI. Mentoring

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I. Aufbau des Studiums

Der Masterstudiengang ist modular aufgebaut und gliedert sich in das Studium der Basismodule und das Studium der Profilmodule, das auf verschiedene mögliche Berufsfelder vorbereitet.

Die 4 Basismodule (40 Credits) sind verpflichtend für alle Studierenden.

Im Profilbereich kann aus drei Bereichen ein Schwerpunkt gewählt werden. In einem Profilbereich müssen 30 Credits studiert werden. In zwei weiteren Profilbereichen müssen je 10 Credits erworben werden.

Für die Masterarbeit sind 30 Credits vorgesehen.

 

II. Basismodule

Im Masterstudiengang Rehabilitationswissenschaften sind für das Studium der Basismodule 40 Credits vorgesehen. Vier Module werden studiert:

  • Berufsethos/Professionalisierung (9 Cr/6 SWS) ,
  • Ressourcenmanagement (6 Cr/4 SWS),
  • Beratung (9 Cr/8 SWS) und
  • Forschungsmethoden und Forschungspraxis (16 Cr)

 

Die Basismodule bauen zum einen auf Kenntnissen auf, die in vorausgegangenen Studien erworben wurden. Zum anderen legen sie die Grundlagen professionellen rehabilitationswissenschaftlichen Handelns und Denkens, wie sie im Masterstudiengang vertreten werden.

Leitideen, professionelle Haltungen sowie Kompetenzen der kritischen Reflektion werden entwickelt und vertieft. Der Forschungs-orientierung des Masterstudiengangs entsprechend erwerben die Studierenden Fähigkeiten in der Planung, Durchführung und Evaluation von Forschungsprojekten unterschiedlicher Dimension und Zielsetzung. In der Forschungspraxis können sie Erfahrungen in der Rolle der Forscherinnen und Forscher sowie der Rolle der Beforschten sammeln und unter ethischen und professionstheoretischen Gesichtspunkten reflektieren.

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III. Profilbereiche

Die drei Profilbereiche sind abgeleitet aus aktuellen Entwicklungen in den Arbeitsfeldern und Denkansätzen der Rehabilitation. Sie nehmen Bezug auf künftige Berufs- und Einsatzfelder. Die Profile machen zentrale Fragestellungen des rehabilitationspädagogischen Handelns und der Theoriebildung zu ihrem Gegenstand.

Aus drei Bereichen kann ein Schwerpunkt gewählt werden:

  • Theorie der Rehabilitation mit 2 Modulen/30 Credits
  • Struktur der Systeme der Rehabilitation mit 3 Modulen/30 Credits
  • Handlungsfelder in der Rehabilitation mit 3 Modulen/30 Credits

Ein weiterer Profilbereich wird mit je 10 Credits studiert - im Profil „Theorie“ wird das Modul T1 studiert bei den Profilen „Struktur“ und „Handlungsfelder“ ist das Modul frei wählbar, es wird aber empfohlen das Grundlagenmodul (1) zu belegen.

 

1. Theorie der Rehabilitation

Das Profil Theorie der Rehabilitation besteht aus den zwei Modulen:

  • Theorien von Prävention (6 o. 4 SWS/15 o. 10 Credits)
  • Wissenschaftstheorie (8 SWS/15 Credits).

 

Wird das Profil Theorie der Rehabilitation nicht vertieft studiert, muss das Modul Theorien von Prävention mit 10 Credits studiert werden.

Im Profil Theorie der Rehabilitation sollen die Studierenden verstärkt Kompetenzen erwerben, die sie für eine wissenschaftliche Karriere qualifizieren. Dazu gehören Theorie-, Reflektions-, Forschungs-, d.h. Methodologie- und Methodenkompetenz ebenso wie Fähigkeiten der Präsentation, des interdisziplinären Diskurses (z.B. Gender, Ästhetische Bildung, Normalität), der Vermittlung komplexer Theorien und Zusammenhänge sowie der Teamarbeit.

 

2. Struktur der Systeme der Rehabilitation

Das Profil Struktur der Systeme der Rehabilitation umfasst die Module:

  • Wohlfahrts- und Versorgungsmanagement (8 SWS/10 Credits)
  • Gesundheits- und Fallmanagement (8 SWS/10 Credits)
  • Umweltanpassung und Rehabilitationstechnologie (6 SWS/10 Credits).

Im Profil Struktur der Systeme der Rehabilitation stehen Kompetenzen im Bereich der Analyse und Reflektion des bestehenden Sozial- und Wohlfahrtssystems, des Kennens und Anwendens von Steuerungs- und Modifikationsinstrumenten sowie der Umsetzung theoretischer Erkenntnisse und zentraler gesellschaftlicher Fragen von Gender und Inklusion in strukturelle Planungen im Vordergrund.

Die vertieften Kenntnisse internationaler Systeme sowie Kenntnisse der internationalen Debatte um die Weiterentwicklung sozialer Systeme sollen dazu befähigen, den Wandel des deutschen wohlfahrtsstaatlich geprägten Systems zu begleiten und voranzutreiben.

Studierende sollen darüber hinaus Kompetenzen im Bereich der Politik- und Sozialberatung entwickeln, auch mit Hilfe neuer Methoden wie Zukunftskonferenzen und Planspielen. Sie müssen zudem lernen, Projekte zu implementieren.

 

3. Handlungsfelder in der Rehabilitation

Das Profil Handlungsfelder in der Rehabilitation bietet die Module an:

  • Förderung und Diagnostik (6 SWS/10 Credits)
  • Befähigung und Bewältigung (7 SWS/10 Credits)
  • Rehabilitation, Intervention, Prävention (6 SWS/10 Credits).

 

Im Profil Handlungsfelder in der Rehabilitation können sich die Studie-renden je nach individueller Schwerpunktsetzung sowohl mit den Struktur- und Systembedingungen (Lebensphasen, Lebenslagen, Genderfragen), vor allem jedoch vertieft mit den Inhalten von Rehabilitation und Behindertenhilfe auseinandersetzen. Sie lernen diagnostische Prozesse kennen und einzuordnen, therapeutische Maßnahmen zu reflektieren, Förderprozesse zu entwickeln, zu implemen-tieren und zu evaluieren.

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IV. Masterarbeit

Die Anmeldung zur Masterarbeit (Thesis) kann nach dem Erwerb von 65 Credits erfolgen. Sie sollte im vierten Semester wahlweise im ge-wählten Profilbereich oder im Bereich der Basismodule geschrieben werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 22 Wochen. Es werden 30 Credits vergeben. (vgl. PO-MA § 7/Abs. 9)

Die Masterarbeit sollte einen Umfang von 125 Seiten nicht über-schreiten. Sie  kann auch als Gruppenprüfung angefertigt werden, wenn deutlich hervorgeht, wer welche Leistung erbracht hat (vgl. PO-MA § 16).

Die Arbeit kann von jeder Professorin/jedem Professor, Juniorprofessorin /Juniorprofessor und jeder/jedem Habilitierten des Faches, die bzw. der in Forschung und Lehre in der Fakultät Rehabilitations-

wissenschaften tätig ist, ausgegeben und betreut werden. Andere Wissenschaftler/innen (nach §95/1 HG) können mit Zustimmung des Prüfungsausschusses zur Betreuerin/zum Betreuer bestellt werden.

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V. Nachweis der Praxiserfahrung

Bis zur Anmeldung der Masterarbeit ist eine angemessene Praxiserfahrung in Feldern der Behindertenhilfe und der sozialen Rehabilitation im Umfang von 480 Stunden nachzuweisen.

 

Praxiserfahrungen sind:

  • abgeschlossene Berufsausbildung im einschlägigen Feld und Tätigkeit im Beruf während des Masterstudiums
  • Honorartätigkeiten in Einrichtungen, Organisationen und Vereine der freien /öffentlichen Wohlfahrtspflege oder bei Krankenkassen, Berufsverbänden, Weiterbildungseinrichtungen im speziellen Feld von einem wöchentl. Arbeitsumfang von mindestens 8 Stunden oder über einen Zeitraum von mindestens einem ½ Jahr,
  • Teilzeittätigkeiten in Einrichtungen, Organisationen und Vereine der freien /öffentlichen Wohlfahrtspflege oder bei Krankenkassen, Berufsverbänden, Weiterbildungseinrichtungen im speziellen Feld
  • Praktika, die während des Bachelorstudiums absolviert wurden, aber nicht als Praktika angerechnet wurden (Zusätzliche Praktika)

Es müssen mindestens 120 Stunden an einer Stelle bzw. in einer Einrichtung abgeleistet werden/worden sein.

 

Praxiserfahrungen sind nicht:

  • Tätigkeiten, die auch schon für ein Praktikum im Bachelor anerkannt wurden
  • Betreuung und Pflege von Angehörigen
  • ausschließlich die Begleitung von Ferienfreizeiten
  • Weiterbildungen
  • Tätigkeiten als studentische Hilfskraft

 

Anerkennung:

  • Es werden bis zu 120 Std Praxiserfahrungen, die bereits während des Bachelorstudiums erworben wurden (z.B. Honorartätigkeiten, Teilzeitarbeit (Nachweis durch Arbeitsverträge), anerkannt. Die restlichen 360 Std müssen nach den Bachelorstudium bzw. während des Masterstudiums erworben werden.
  • Eine abgeschlossene Ausbildung im einschlägigen Feld kann max. zur Hälfte für die nachzuweisenden Stunden anerkannt werden. In diesem Fall müssen die restlichen 240 Std nach den Bachelorstudium bzw. während des Masterstudiums erworben werden.
  • Ausnahmen/spezielle Fälle: Weitere Ausnahmen oder spezielle Anerkennungsfälle müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden

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VI. Mentoring

Für die Studierenden im Masterstudiengang Rehabilitationswissen-schaften bietet die Fakultät erstmalig ein spezielles Mentoring-programm an, um den Übergang in den Beruf bzw. die Wissenschaft individuell zu begleiten, vorzubereiten  und zu unterstützen.

Das Mentoringprogramm ist ein Zusatzangebot, das auf freiwilliger Basis genutzt werden kann. Für die Teilnahme ist eine vorherige Bewerbung erforderlich.

Mentoring ist eine Methode der individuellen Personalentwicklung und beinhaltet die Unterstützung einer beruflich weniger erfahrenen Person - genannt Mentee - durch eine beruflich weitaus erfahrenere Person - der/die Mentor/Mentorin. Mentoring ist mehr als ein Praktikum, da im Mentoring die Individualität und persönliche Potenzialentwicklung der Mentees im Vordergrund steht. Zudem besteht die Tandembeziehung  zwischen Mentee und Mentor/in über einen längeren Zeitraum, der einen vertrauten Rahmen bietet, um die persönliche und berufliche Entwicklung zu besprechen.

 

Die Mentorinnen und Mentoren sind berufserfahrene Akademikerinnen und Akademiker aus den Bereichen

  • universitäre und außeruniversitäre Forschung
  • Personal- und Führungskräfteentwicklung
  • Personen, die Leitungsfunktionen in Institutionen der Rehabilitation innehaben

 

Ablauf

Das Programm läuft über die Dauer eines Jahres und umfasst insbesondere das One-to-one Mentoring: Mentee und Mentor/in bilden ein Mentoring-Tandem für die Dauer eines Jahres.

Bei regelmäßiger und aktiver Teilnahme am Mentoringprogramm wird an die Mentees ein Zertifikat vergeben.

 

Bewerbung

Um am Mentoringprogramm teilnehmen zu können, müssen Studierende einen Bewerbungsbogen ausfüllen und einen Lebenslauf sowie ein Motivationsschreiben verfassen. So kann gewährleistet werden, dass das Mentoring auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmer/innen (Mentees) abgestimmt wird. Da das Mentoring über einen längeren Zeitraum verläuft, wird mit Bewerbung bzw. Zulassung zudem auch eine gewisse Verbindlichkeit der Teilnahme von den Mentees erwartet.

 

Anprechpartnerin für das Mentoring ist die Studienkoordination.