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Master Lehramt Sonderpädagogik

Das Masterstudium dient dem Erwerb der wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt Sonderpädagogik. Es vermittelt Studierenden, die bereits ein entsprechendes Bachelor- oder ein äquivalentes Studium abgeschlossen haben, erziehungswissenschaftliche, sonderpädagogische, rehabilitationspädagogische sowie fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien, in die Praxisphasen einbezogen sind. Studierende, die den Studiengang erfolgreich abgeschlossen haben, können die Anerkennung dieses Masterabschlusses zusammen mit dem entsprechenden Bachelorabschluss als Erstes Staatsexamen für ein Lehramt Sonderpädagogik beim Landesprüfungsamt beantragen.

 

Zulassungsvorausetzungen

  • Abschluss des Bachelorstudiums mit rehabilitationswissenschaftlichem Profil (BrP) und zwei Unterrichtsfächern sowie zwei sonderpädagogischen Förderschwerpunkten im Sinne des § 14 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik im Rahmen des Modellversuchs „Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung“ an der Universität Dortmund (PO-MA-SP).
  • Bei Bachelorabschlüssen oder vergleichbaren Abschlüssen nach einem Studium von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ist die Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit durch den Prüfungsausschuss festzustellen.

 

Studienbeginn

Das Masterstudium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden.

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