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Master Lehramt Sonderpädagogik: Studienaufbau und Studieninhalte

I. Aufbau des Studiums

II. Aufbaumodule der Förderschwerpunkte

III. Vertiefungsmodule der Förderschwerpunkte

IV. Allgemeine sonderpädagogische Studien

V. Praktikum

VI. Masterarbeit

VII. Masternote

 

 

I. Aufbau des Studiums

Neben einer Fortsetzung und Vertiefung der bereits studierten Unterrichtsfächer und Förderschwerpunkte unter didaktisch-methodischen Gesichtspunkten werden außerdem Kenntnisse in Diagnostik und Beratung sowie in Ethik, Integration und Partizipation erworben.

 

Das Masterstudium für ein Lehramt Sonderpädagogik umfasst insgesamt 66 SWS/120 Credits, die sich wie folgt aufteilen:

  • 1. Unterrichtsfach, das im Bachelor als Komplementfach studiert wurde: 6 SWS/9 CP
  • 2. Unterrichtsfach, das im Bachelor als Unterrichtsfach im Kernbereich studiert wurde: 14 SWS/21 CP
  • allgemeine sonderpädagogische Studien: 12 SWS/18 CP
  • Förderschwerpunkte: 24 SWS/36 CP
  • 10 SWS/15 CP auf Erziehungswissenschaft
  • 6 CP auf die Praxisphasen
  • 15 CP auf die Masterarbeit

 

II. Aufbaumodule (FS 3) der Förderschwerpunkte

In den Aufbaumodulen des jeweiligen Förderschwerpunktes werden basierend auf den erworbenen Kompetenzen im Bachelorstudium Kompetenzen der Anwendungs- und Problemlösefähigkeit vermittelt. Sie befähigen dazu, förderschwerpunktspezifische Anforderungen und Inhalte der jeweiligen schulischen Förderorte einschließlich des Gemeinsamen Unterrichts hinsichtlich ihrer didaktischen und methodischen Relevanz einzuordnen, zu erproben und zu gestalten.

 

III. Vertiefungungsmodule (FS 4) der Förderschwerpunkte

In den Vertiefungsmodulen des jeweiligen Förderschwerpunktes werden vornehmlich Kompetenzen zur Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit vermittelt. Sie befähigen dazu, fachwissenschaftliche und sonderpädagogische Sachverhalte in Bezug auf das künftige Berufsfeld zu beurteilen und entsprechend des jeweiligen Förderschwerpunktes eigenständige sonderpädagogische Entscheidungen zu treffen, diese umzusetzen und selbstreflexiv zu beurteilen.

 

IV. Allgemeine sonderpädagogische Studien

Modul EIP:

Im Modul EIP werden Darstellungs-, Reflexions- und Beurteilungskompetenzen für die Auseinandersetzung mit Fragen des Umgangs mit Heterogenität vermittelt. Sie befähigen dazu, theoretische und geschlechtsspezifische Fragestellungen, ethische Denkmodelle sowie gesellschaftliche Zusammenhänge und Entwicklungen in Hinblick auf rehabilitative Erfordernisse einzuschätzen und umzusetzen. 

 

Modul DuB:

Das Modul vermittelt Kompetenzen zur Bewältigung von psychologischen Problemstellungen im Unterricht sowie zur Diagnose und Beratung im schulischen Kontext.

 

V. Praktikum

Die Praxisphasen umfassen im Masterstudiengang insgesamt 6 Wochen. Sie werden im Gemeinsamen Unterricht oder in den Förderorten des Förderschwerpunkts absolviert und von Theorie-Praxis-Modulen (TPM) inhaltlich begleitet. 

Insgesamt werden folgende Theorie-Praxis-Module bzw. Anteile studiert:

  • Theorie-Praxis-Modul in Erziehungswissenschaft (TPM EW): 9 CP/6 SWS
  • Theorie-Praxis-Modul in der Fachdidaktik (TPM FD) des ersten Unterrichtsfachs: 9 CP/ 6 SWS
  • Theorie-Praxis-Anteile in Sonderpädagogik: 6 CP/4 SWS: TPS im Förderschwerpunkt Lernen sowie TPS im Förderschwerpunkt der Wahl

Die Theorie-Praxis-Anteile in Sonderpädagogik werden in den Aufbaumodulen der Förderschwerpunkte angeboten.

Für die Praxisphasen werden 6 Creditpoints vergeben.

In der vorlesungsfreien Zeit des ersten Semesters findet die erste dreiwöchige Praxisphase statt. Auf diese Praxisphase bereitet das TPM Erziehungswissenschaft (EW), das TPM Fachdidaktik (FD) des ersten Unterrichtsfaches und das sonderpädagogische Theorie-Praxis-Seminar im Förderschwerpunkt Lernen vor. 

Die zweite Praxisphase im Umfang von drei Wochen wird im zweiten Semester semesterbegleitend bzw. in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt. Sie wird von dem sonderpädagogischen Theorie-Praxis-Seminar im Förderschwerpunkt der Wahl vorbereitet.

 

VI. Masterarbeit

Die Masterarbeit kann in der Erziehungswissenschaft, in einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt, in den allgemeinen sonderpädagogischen Studien oder in einer der Fachwissenschaften oder Fachdidaktiken geschrieben werden. Sie kann frühestens im zweiten Fachsemester und nach dem Erwerb von 65 Credits angemeldet werden.

Die Arbeit kann von jeder Professorin/jedem Professor, Juniorprofessorin/Juniorprofessor und jeder/jedem Habilitierten des Faches, die bzw. der in Forschung und Lehre in der Fakultät Rehabilitationswissenschaften tätig ist, ausgegeben und betreut werden. Andere Wissenschaftler/innen (nach §95/1 HG) können mit Zustimmung des Prüfungsausschusses zur Betreuerin/zum Betreuer bestellt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen. Auf Antrag der Betreuerin/des Betreuers an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit bei einer empirischen oder künstlerischen Arbeit bis zu 16 Wochen betragen.

Der Umfang der Masterarbeit sollte höchstens 75 Standardseiten (= 2.500 Anschläge pro Seite) betragen.

Durch die Masterarbeit werden 15 CP erworben.

 

VII. Masternote

Die Masternote errechnet sich aus dem (mit den jeweiligen Credits gewichteten) arithmetischen Mittel der Modulnoten und der Note der Masterarbeit. Die 6 Credits für die Praxisphasen gehen in die Berechnung nicht ein. Das Modul, das die Masterarbeit begleitet (EIP) bleibt unbenotet. Die Masterarbeit wird mit 24 Credits (15 Credits + Begleitmodul EIP) gewichtet.