Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich Ableistung der Praktika und der Anfertigung der Masterarbeit vier Semester.
Das Masterstudium kann zum Sommer- oder Wintersemester aufgenommen werden. Erstmalig ist es zum Wintersemester 2008/2009 möglich.
Es werden zwei Praktika à 3 Wochen absolviert, entweder im gemeinsamen Unterricht oder in den Förderorten der gewählten Förderschwerpunkte.
Das Masterstudium umfasst 120 CP und 66 SWS. Die Verteilung erfolgt auf folgende Bereiche:
Frühestens im oder nach dem zweiten Fachsemester
maximal 75 Standardseiten
In der Regel beträgt sie 12 Wochen, bei einer empirischen oder künstlerischen Arbeit kann die Zeit nach Antrag durch den/die BetreuerIn beim Prüfungsausschuss auf 16 Wochen verlängert werden
Die Masterarbeit kann entweder in der Erziehungswissenschaft, in einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt oder in allgemeinen sonderpädagogischen Studien oder in einer der Fachwissenschaften oder einer der Fachdidaktiken angefertigt werden.
Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der nicht gerundeten Modulnoten und der Note der Masterarbeit, wobei die einzelnen Modulnoten mit der jeweiligen Zahl von Credits gewichtet werden. Die 6 Credits für die Praxisphasen münden nicht in diese Berechnung ein. Das Modul, das die Masterarbeit begleitet, bleibt unbenotet; die Masterarbeit wird mit der Zahl von 24 Credits (15 Credits aus der Bearbeitungszeit der Arbeit, 9 Credits aus dem begleitenden Modul) gewichtet.
Die Ausstellung des Ersten Staatsexamens erfolgt auf Grundlage aller erbrachten Prüfungsleistungen in Bachelor und Master.