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FAQ Master Lehramt Sonderpädagogik

Welches sind die Zugangsvoraussetzungen?

  1. Abschluss des Bachelor- Studiums mit rehabilitationswissenschaftlichem   Profil (BrP) und zwei Unterrichtsfächern sowie zwei sonderpädagogischen   Förderschwerpunkten im Sinne des § 14 der Prüfungsordnung für den   Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik  im Rahmen des    Modellversuchs „Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung“ an der Universität Dortmund (PO-MA-SP).
  2. Bei Bachelor- Abschlüssen oder vergleichbaren Abschlüssen nach einem Studium von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ist die Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit durch den Prüfungsausschuss festzustellen.

 

Wie lange ist die Regelstudienzeit?

Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich Ableistung der Praktika und der Anfertigung der Masterarbeit vier Semester.

 

Wann kann das Studium begonnen werden?

Das Masterstudium kann zum Sommer- oder Wintersemester aufgenommen werden. Erstmalig ist es zum Wintersemester 2008/2009 möglich.

 

Welche Praktika werden absolviert?

Es werden zwei Praktika à 3 Wochen absolviert, entweder im gemeinsamen Unterricht oder in den Förderorten der gewählten Förderschwerpunkte.

 

Welches Studienvolumen umfasst der Master?

Das Masterstudium umfasst 120 CP und 66 SWS. Die Verteilung erfolgt auf folgende Bereiche:

  • 6 SWS / 9 CP auf das 1.Unterrichtsfach, das im Bachelor als Komplementfach studiert wurde,
  • 14 SWS / 21 CP auf das 2. Unterrichtsfach, das im Bachelor als Unterrichtsfach im Kernbereich studiert wurde,
  • 36 SWS / 54 CP auf Sonderpädagogik (allgemeine sonderpädagogische Studien und die Förderschwerpunkte)
  • 10 SWS / 15 CP auf Erziehungswissenschaft,
  • 6 CP auf die Praxisphasen
  • 15 CP auf die Masterarbeit.

 

Welche Bestimmungen gelten für die Masterarbeit?

  • Wann kann sie angemeldet werden?

Frühestens im oder nach dem zweiten Fachsemester

  • Welchen Umfang sollte sie haben?

 maximal 75 Standardseiten

  • Wie lange ist die Bearbeitungszeit?

In der Regel beträgt sie 12 Wochen, bei einer empirischen oder künstlerischen Arbeit kann die Zeit nach Antrag durch den/die BetreuerIn beim Prüfungsausschuss auf 16 Wochen verlängert werden

  • Wo kann die Masterarbeit geschrieben werden?

Die Masterarbeit kann entweder in der Erziehungswissenschaft, in einem    sonderpädagogischen Förderschwerpunkt oder in allgemeinen sonderpädagogischen Studien oder in einer der Fachwissenschaften oder einer der Fachdidaktiken angefertigt werden.

 

Wie setzt sich die Masternote zusammen?

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der nicht gerundeten Modulnoten und der Note der Masterarbeit, wobei die einzelnen Modulnoten mit der jeweiligen Zahl von Credits gewichtet werden. Die 6 Credits für die Praxisphasen münden nicht in diese Berechnung ein. Das Modul, das die Masterarbeit begleitet, bleibt unbenotet; die Masterarbeit wird mit der Zahl von 24 Credits (15 Credits aus der Bearbeitungszeit der Arbeit, 9 Credits aus dem begleitenden Modul) gewichtet.

 

Wie berechnet sich die Note des ersten Staatsexamens?

Die Ausstellung des Ersten Staatsexamens erfolgt auf Grundlage aller erbrachten Prüfungsleistungen in Bachelor und Master.