Sprungmarken

Servicenavigation

Hauptnavigation


Sie sind hier:

Bereichsnavigation

Nebeninhalt

Wichtige Informationen

 

Modulpläne

Links

Hauptinhalt

Master Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Fach Sonderpädagogik): Studienaufbau und Studieninhalte

I. Aufbau des Studiums

II. Module

III. Praxisphasen

IV. Masterarbeit

V. Masternote

 

zurück

I. Aufbau des Studiums

Studierende, die Sonderpädagogik im Bachelor als Kernfach gewählt haben, studieren das Fach im Master als 1. Unterrichtsfach mit 6 SWS/9 Credits (plus evtl. EIP mit weiteren 6SWS/9 Credits). Wurde Sonderpädagogik im Bachelor als Komplementfach studiert, wird es im Masterstudium als 2. Unterrichtsfach mit 30 SWS/45 Credits (plus evtl. EIP mit weiteren 6SWS/9 Credits) fortgesetzt.

 

Das Masterstudium für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen umfasst insgesamt 66 SWS/120 Credits. Davon entfallen

  • 6 SWS/9 CP auf das 1. Unterrichtsfach; 
  • 30 SWS/45 CP auf das 2. Unterrichtsfach;
  • 24 SWS/36 CP auf Erziehungswissenschaft,
  • 6 SWS/9 CP auf das Begleitmodul zur Masterarbeit,
  • 6 CP auf die Praxisphasen
  • 15 CP auf die Masterarbeit.

 

Wird das Fach Sonderpädagogik als 1. Unterrichtsfach studiert, umfasst das Studium

  • 6 SWS/9 CP auf das jeweilige  Aufbaumodul des gewählten Förderschwerpunkts (E-K 3, E-S 3)
  • 6 SWS/9 CP auf das Modul EIP - wenn die Masterarbeit in Sonderpädagogik geschrieben wird

 

Im Fach Sonderpädagogik als 2. Unterrichtsfach werden folgende Module studiert:

  • 6 SWS/9 CP im Aufbaumodul des gewählten Förderschwerpunkts (E-K 3, E-S 3)
  • 6 SWS/9 CP im Vertiefungsmodul des gewählten Förderschwerpunkts (E-K 4, E-S 4)
  • 6 SWS/9 CP im Wahlmodul E-WA 1 (Einführungsmodul aus einem anderen Förderschwerpunkt FS-W 1)
  • 6 SWS/9 CP im Wahlmodul E-WA 2 (Grundlagenmodul aus einem anderen Förderschwerpunkt FS-W 2)
  • 6 SWS/9 CP in DuB
  • 6 SWS/9 CP in EIP (wird nur studiert, wenn die Masterarbeit in Sonderpädagogik geschrieben wird)

zurück zum Anfang

 

II. Module

Aufbaumodule (FS 3) der Förderschwerpunkte

In den Aufbaumodulen des jeweiligen Förderschwerpunktes werden basierend auf den erworbenen Kompetenzen im Bachelorstudium Kompetenzen der Anwendungs- und Problemlösefähigkeit vermittelt. Sie befähigen dazu, förderschwerpunktspezifische Anforderungen und Inhalte der jeweiligen schulischen Förderorte einschließlich des Gemeinsamen Unterrichts hinsichtlich ihrer didaktischen und methodischen Relevanz einzuordnen, zu erproben und zu gestalten.

 

Vertiefungungsmodule (FS 4) der Förderschwerpunkte

In den Vertiefungsmodulen des jeweiligen Förderschwerpunktes werden vornehmlich Kompetenzen zur Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit vermittelt. Sie befähigen dazu, fachwissenschaftliche und sonderpädagogische Sachverhalte in Bezug auf das künftige Berufsfeld zu beurteilen und entsprechend des jeweiligen Förderschwerpunktes eigenständige sonderpädagogische Entscheidungen zu treffen, diese umzusetzen und selbstreflexiv zu beurteilen.

zurück zum Anfang

Allgemeine sonderpädagogische Studien

Modul EIP:

Im Modul EIP werden Darstellungs-, Reflexions- und Beurteilungskompetenzen für die Auseinandersetzung mit Fragen des Umgangs mit Heterogenität vermittelt. Sie befähigen dazu, theoretische und geschlechtsspezifische Fragestellungen, ethische Denkmodelle sowie gesellschaftliche Zusammenhänge und Entwicklungen in Hinblick auf rehabilitative Erfordernisse einzuschätzen und umzusetzen. 

Modul DuB:

Das Modul vermittelt Kompetenzen zur Bewältigung von psychologischen Problemstellungen im Unterricht sowie zur Diagnose und Beratung im schulischen Kontext.

zurück zum Anfang

E-WA 1

Einführungsmodule (E-L 1, E-E 1, E-G 1, E-K 1, E-S 1, E-SK 1):

In den Einführungsmodulen des jeweiligen Förderschwerpunktes werden in den sonderpädagogischen Veranstaltungen spezifische Denk- und Theoriemodelle sowie Grundlagenkenntnisse des jeweiligen Förderschwerpunktes vermittelt. Sie befähigen die Studierenden, die jeweiligen Förderorte und das schulische Berufsfeld theoriegeleitet kennen und einschätzen zu lernen und die Berufswahl zu reflektieren.

 

E-WA 2

Grundlagenmodule (E-L 2, E-E 2, E-G 2, E-K 2, E-S 2, E-SK 2)

In den Grundlagenmodulen des jeweiligen Förderschwerpunktes werden didaktische Fragen und grundlegende methodische Arbeitsformen thematisiert und in Bezug auf Förderbedarfe, curriculare Entscheidungen und Fragen des Gemeinsamen Unterrichts anwendungsbezogen reflektiert. Sie befähigen die Studierenden zu methodisch-didaktischer Umsetzung in den jeweiligen Arbeitsfeldern.

zurück zum Anfang

 

III. Praxisphasen

Die Praxisphasen umfassen im Masterstudiengang insgesamt 6 Wochen. Sie werden in Gymnasien und Gesamtschulen abgeleistet und von drei Theorie-Praxis-Modulen (TPM) inhaltlich begleitet.

Wird als Unterrichtfach Sonderpädagogik studiert, so ist eine Praxisphase an einem Förderort des gewählten Förderschwerpunkts abzuleisten, wobei sie im Gemeinsamen Unterricht absolviert werden kann. 

Insgesamt werden folgende Theorie-Praxis-Module studiert:

  • Theorie-Praxis-Modul in Erziehungswissenschaft (TPM EW): X CP/6 SWS
  • Theorie-Praxis-Modul in der Fachdidaktik (TPM FD) des ersten Unterrichtsfachs: 9 CP/6 SWS
  • Theorie-Praxis-Modul in der Fachdidaktik (TPM FD) des zweiten Unterrichtsfachs: 9 CP/6 SWS

 

Die Praxisphasen werden mit 6 CP kreditiert.

In der vorlesungsfreien Zeit des ersten Semesters findet die vierwöchige Praxisphase I statt. Auf diese Praxisphase bereitet sowohl das TPM EW als auch ein TPM FD vor. Hierbei ist frei wählbar, in welchem der beiden Unterrichtsfächer das erste TPM FD durchgeführt wird. Die Praxisphase II im Umfang von zwei Wochen wird im zweiten Semester semesterbegleitend bzw. in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt. Sie wird von dem TPM Fachdidaktik des anderen Unterrichtsfaches vorbereitet. Die TPM-Module werden i.d.R. im ersten und zweiten Fachsemester absolviert.

zurück zum Anfang

 

IV. Masterarbeit

Die Masterarbeit (Thesis) kann im Fach Sonderpädagogik nach Erwerb von 65 Credits angemeldet werden; frühestens jedoch im bzw. nach dem zweiten Fachsemester. Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen. Auf Antrag der Betreuerin/des Betreuers an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit bei einer empirischen oder künstlerischen Arbeit bis zu 16 Wochen betragen.

Durch die Masterarbeit werden weitere 15 CP erworben. Ihr Umfang sollte höchstens 75 Standardseiten (= 2.500 Anschläge pro Seite) betragen.

Die Masterarbeit kann von jeder Professorin/jedem Professor, Juniorprofessorin/Juniorprofessor und jeder/jedem Habilitierten des Faches, die bzw. der in Forschung und Lehre tätig ist, ausgegeben und betreut werden. Andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können mit Zustimmung des Prüfungsausschusses zur Betreuerin bzw. zum Betreuer bestellt werden.

Kann ein/e Student/in keine Betreuerin oder keinen Betreuer benennen, sorgt die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für eine Betreuerin/einen Betreuer.

Die Masterarbeit kann auch von zwei Kandidatinnen/Kandidaten zusammen angefertigt werden, wenn die jeweiligen Beiträge eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen.

 

zurück zum Anfang

V. Masternote

Die Masternote errechnet sich aus dem (mit den jeweiligen Credits gewichteten) arithmetischen Mittel der Modulnoten und der Note der Masterarbeit. Die 6 Credits für die Praxisphasen gehen in die Berechnung nicht ein. Die Masterarbeit wird mit 24 Credits (15 Credits + Begleitmodul) gewichtet.