1. Abschluss des Bachelor- Studiums mit fachwissenschaftlichen Profil (BfP) und zwei Unterrichtsfächern im Sinne des §14 der Prüfungsordnung für den Master- Studiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Rahmen des Modellversuchs „Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung“ an der Technischen Universität Dortmund (PO- MA- GyGe, 10.10.2006)
2. Bei Bachelor- Abschlüssen oder vergleichbaren Abschlüssen nach einem Studium von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes ist die Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit durch den Prüfungsausschuss festzustellen.
3. Im Masterstudium können nur die Fächer weiter studiert werden, in denen ein Bachelorabschluss erworben wurde (§2, Abs. 2 der PO- MA- GyGe, 10.10.2006).
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Masterstudium kann zum Sommer- oder Wintersemester aufgenommen werden. Erstmalig ist der Beginn des Studiums zum Wintersemester 2008/ 2009 möglich.
Im Masterstudium sind insgesamt 6 Wochen für eine schulische Praktikumszeit vorgesehen.
Das Masterstudium umfasst 120 CP und 66 SWS. Die Verteilung erfolgt auf folgende Bereiche:
Für die sonderpädagogische Fachrichtung sind folgende Studieninhalte angelegt:
Die Masterarbeit kann frühestens im oder nach dem zweiten Fachsemester im Master angemeldet werden
Maximal 75 Standardseiten
In der Regel beträgt sie 12 Wochen, bei einer empirischen oder künstlerischen Arbeit kann die Zeit nach Antrag durch den/die BetreuerIn beim Prüfungsausschuss auf 16 Wochen verlängert werden.
Die Masterarbeit kann entweder in einem der zwei Unterrichtsfächer oder in Erziehungswissenschaften angefertigt werden.
Die Ausstellung des Ersten Staatsexamens erfolgt auf der Grundlage aller erbrachten Prüfungsleistungen in Bachelor- und Masterstudium.
Um später als Lehrer/in an Gymnasien und Gesamtschulen tätig zu sein, muss das Referendariat erfolgreich abgeschlossen werden.