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Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil: Studienaufbau und Studieninhalte

I. Aufbau des Studiums
II. 1. Studienjahr
III. Förderschwerpunkt Lernen
IV. Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
V. Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
VI. Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
VII. Förderschwerpunkt Sehen
VIII. Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation
VIIII. Prüfungen
X. Praktikum
XI. Bachelorarbeit


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I. Aufbau des Studiums

Die Bachelorphase umfasst sechs Semester und 120 SWS bzw. 180 Credits. Nach einem erfolgreichen Bachelorabschluss kann ein Masterstudium mit dem Abschluss Master of Education begonnen werden. Nur der erfolgreiche Masterabschluss berechtigt zur Aufnahme in das Referendariat.

Das Studium umfasst das erziehungswissenschaftliche Studium und das Studium von einem Unterrichtsfach und einem Komplementfach. Das Fach Sonderpädagogik kann nur als Kernbereich studiert werden, wenn als Berufsziel Sonderschullehrerin/Sonderschullehrer angestrebt ist. Der Kernbereich umfasst das Studium der allgemeinen rehabilitationspädagogischen Studien, der zwei Förderschwerpunkte (von denen der Förderschwerpunkt Lernen Pflicht ist) und ein Unterrichtsfach. Das Unterrichtsfach im Kernbereich wird im Umfang von 6 SWS im Bachelor (14 SWS im Master) studiert.

Das Komplementfach ist ein Unterrichtsfach und wird im Umfang von 30 SWS im Bachelor (6 SWS im Master) studiert. Deutsch oder Mathematik muss als ein Unterrichtsfach entweder als Kern- oder Komplementfach gewählt werden.

Das Bachelorstudium setzt sich zusammen aus allgemeinen und rehabilitationspädagogischen Studien mit erziehungswissenschaftlichen Anteilen sowie dem Förderschwerpunkt Lernen (E-L) und einem Förderschwerpunkt der Wahl. Förderschwerpunkte der Wahl können sein:

  • Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (E-E)
  • Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (E-G)
  • Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (E-K)
  • Förderschwerpunkt Sehen (E-S)
  • Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation (E-SK)

 

Der Studiengang ist modular aufgebaut. Zu Modulen sind Lehrveranstaltungen/Komponenten gebündelt, die inhaltlich in einem Zusammenhang stehen und denen eine festgelegte Zahl von Credits zugeordnet ist. Pro Semester können durchschnittlich 30 Credits, pro Studienjahr 60 Credits, erworben werden. Credits werden erst nach dem Abschluss des jeweiligen Moduls vergeben. Jedes Modul wird benotet.

Über die Credits werden in studienbegleitender Form Studienleistungen erbracht, wodurch keine gesonderte Abschlussprüfung mehr abgelegt werden muss. Credits werden nur für nachgewiesene Studienleistungen vergeben, nicht jedoch für das formale Belegen einer Lehrveranstaltung.

Im Bachelorstudiengang „rehabilitationswissenschaftliches Profil“ ist der Bereich Bildung und Wissen (BiWi) integraler Bestandteil. Er legt Grundlagen für ein breites Spektrum von berufspraktischen Tätigkeiten, die die Vermittlung wissenschaftlichen Wissens zur Aufgabe haben. Er umfasst Studien, die sich auf unterschiedliche Arten der Wissensvermittlung und Reflexion beziehen. Der Bereich BiWi wird unterteilt in Praxisstudien, fachintegrierte und interdisziplinärn Angebote. Der BiWi-Anteil umfasst insgesamt 45 Credits und ihre jeweilige Zuordnung wird in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

 

 

II. 1. Studienjahr

Das erste Studienjahr vermittelt allgemeine rehabilitationspädagogische sowie erziehungswissenschaftliche Grundlagen und bietet ein solides Fundament grundlegender Kenntnisse und übergreifendes Wissen für die weiteren Studien. In einer Einführungsveranstaltung lernen Sie das weite Arbeitsfeld der schulischen und außerschulischen Rehabilitationspädagogik kennen.

Im ersten Studienjahr wird zudem ein vierwöchiges außerschulische Praktikum absolviert.

 

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III. Förderschwerpunkt Lernen

Der Förderschwerpunkt Lernen stellt Beeinträchtigungen im schulischen Lernen sowie eine gezielte Förderung in den Fächern Mathematik und Deutsch in den Mittelpunkt. Schwerpunkte des Studiums bilden neben grundlegenden Aspekten von „Lernbehinderung“, Förderdiagnostik und verschiedene Konzeptionen zur Unterrichtsgestaltung.

 

 

IV. Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung fokussiert Auffälligkeiten und Störungen im Bereich des Sozialverhaltens und des emotionalen Erlebens. Neben begrifflichen Grundlagen zielt das Studium auf die Vermittlung von Erziehungszielen und -mitteln, förderdiagnostischen Methoden, Trainingsmethoden und auf einen kompetenten Umgang mit Unterrichtsstörungen ab.

 

 

V. Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung thematisiert besondere Unterstützungen bei der Entwicklung von Wahrnehmung, Sprache, Handeln und Denken. Im Studium wird der Unterstützungsbedarf z.B. hinsichtlich medizinischer und lebensbedeutsamer Aspekte und der Förderung von schwerst-behinderten Schüler/innen sowie der Grundlagen der Kommunikation und Unterrichtskonzeption vermittelt.

 

 

VI. Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Der Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung umfasst sehr unterschiedliche Beeinträchtigungen, von leichten Auffälligkeiten in Haltung und Bewegung bis hin zu schweren körperlichen Behinderungen, die mit hohem Unterstützungs- und Förderbedarf verbunden sind. Das Studium umfasst  z.B. medizinische Grundlagen, Förderbedarf und Förderkonzepte sowie Kommunikationsförderung.

 

 

VII. Förderschwerpunkt Sehen

Der Förderschwerpunkt Sehen beschäftigt sich mit Sehschädigungen und visuellen Wahrnehmungsstörungen. Schwerpunkte im Studium sind vor allem Förderdiagnostik, Selbstbestimmung und die Vermittlung methodischer und didaktischer Kompetenzen.

 

 

VIII. Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation

Der Förderschwerpunkt stellt Beeinträchtigungen in Sprache und Kommunikation in den Vordergrund, weil Auswirkungen auf die personale und soziale Entwicklung, das schulische Lernen und das individuelle Erleben damit verbunden sind. Das Studium vermittelt Kenntnisse von Sprachstörungen, Methoden der Kommunikationsförderung sowie Verfahren der Sprachdiagnostik und -therapie.

 

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VIIII. Prüfungen

Credits können erworben werden durch:

  • Klausuren
  • Mündliche Prüfungen, Referate
  • Testierte Praktikumsleistungen
  • Vorträge auf der Basis schriftlicher Ausarbeitungen
  • Schriftliche Arbeiten, Hausarbeiten
  • Portfolios

Diese Erbringungsformen werden zusammenfassend als Prüfungen bzw. Prüfungsleistungen bezeichnet. Sie erfordern in jedem Falle eine Anmeldung über das Online-Portal BOSS (www.boss.tu-dortmund.de).  Die Anmeldung kann ab ca. 6 Wochen vor der jeweiligen Prüfung vorgenommen werden. Die genauen Anmeldetermine werden jeweils bekannt gegeben.

Abmeldungen von Prüfungen sind nicht möglich!

Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen: Innerhalb eines Moduls kann aus inhaltlichen Gründen die Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge der dazugehörigen Lehrveranstaltung vorgeschrieben werden. Für die Teilnahme an den Veranstaltungen ist eine Anmeldung über das elektronische Vorlesungsverzeichnis (LSF, www.lsf.tu-dortmund.de) erforderlich. Der Anmeldezeitraum wird rechtzeitig angekündigt.

Die regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist grundsätzlich verpflichtend.

 

 

X. Praktikum

Im Bachelorstudium werden zwei Praktika im Umfang von jeweils 4 Wochen abgeleistet.

Das erste Praktikum wird zum Ende des ersten Studienjahrs in einem außerschulischen Bereich der Rehabilitation absolviert. Die Vorbereitung des Praktikums findet im Modul BA 2 statt. Im Rahmen des Praktikums muss eine Präsentation erstellt werden. Gestalterische und inhaltliche Vorgaben werden in der Praktikumsveranstaltung bekannt gegeben.

Das zweite Praktikum umfasst 2x2 Wochen, die jeweils im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt der Wahl abgeleistet werden. Die praktikumsbegleitenden Veranstaltungen finden in den Einführungsmodulen (EL 1 und FS-W 1) statt.

 

 

XI. Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit kann ab dem fünften Semester geschrieben werden. Studierende, die noch nicht im 5. Semester sind, können die Bachelorarbeit anmelden, wenn sie mindestens 59 Credits erworben haben. Sie kann in einem der gewählten Förderschwerpunkte oder in den allgemeinen rehabilitationspädagogischen Studien angefertigt werden. In Ausnahmefällen kann die Bachelorarbeit auf Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss auch im Komplementfach oder in den Erziehungswissenschaften geschrieben werden, wenn eine sonderpädagogische Fragestellung impliziert ist. (vgl. PO-BA §§ 8, 17 und Fächerspezifische Bestimmungen § 9). Die Bearbeitungszeit beträgt 8-12 Wochen.

 

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