Das Studium legt im ersten Studienjahr den Fokus auf allgemeine Themen und Fragen der Theorie und Praxis der Rehabilitation. Im zweiten Studienjahr erfolgt die Wahl einer Studienrichtung, die im dritten Studienjahr durch einen Ergänzungsbereich erweitert wird.
Das Studium umfasst insgesamt in der Regel sechs Semester mit einem Umfang von 180 Credits. Die Studieninhalte verteilen sich auf:
Für die Praxisphasen und die Abschlussarbeit sind jeweils 8 Credits vorgesehen.
Der Studiengang ist modular aufgebaut. Zu Modulen sind Lehrveranstaltungen/Komponenten gebündelt, die inhaltlich in einem Zusammenhang stehen und denen eine festgelegte Zahl von Leistungspunkten (Credits) zugeordnet ist. Pro Semester können durchschnittlich 30 Credits, pro Studienjahr 60 Credits erworben werden. Credits werden erst nach dem Abschluss des jeweiligen Moduls vergeben. Jedes Modul wird benotet.
Über die Credits werden in studienbegleitender Form Studienleistungen erbracht, wodurch keine gesonderte Abschlussprüfung mehr abgelegt werden muss. Credits werden nur für nachgewiesene Studienleistungen vergeben, nicht jedoch für das formale Belegen einer Lehrveranstaltung.
Die Abschlussarbeit sollte im fünften Semester geschrieben werden. Für die Bachelorarbeit (Thesis) werden 8 Credits berechnet. (vgl. PO-BA §§ 8, 17 und Fächerspezifische Bestimmungen § 9).
Im Bachelorstudiengang Rehabilitationspädagogik ist der Bereich Bildung und Wissen (BiWi) integraler Bestandteil. Er legt Grundlagen für ein breites Spektrum von berufspraktischen Tätigkeiten, die die Vermittlung wissenschaftlichen Wissens zur Aufgabe haben. Er umfasst Studien, die sich auf unterschiedliche Arten der Wissensvermittlung und Reflexion beziehen. Der Bereich BiWi wird unterteilt in Praxisstudien, fachintegrierten und interdisziplinären Angeboten. Der BiWi-Anteil umfasst 29 Credits und ihre jeweilige Zuordnung wird in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.
Das erste Studienjahr vermittelt allgemeine rehabilitationspädagogische Grundlagen und bietet ein solides Fundament grundlegender Kenntnisse und übergreifendes Wissen für die weiteren Studien.
Der Bereich „Allgemeine rehabilitationspädagogische Grundlagen“ umfasst Studien in Erziehungswissenschaft, allgemeine und geschlechterspezifische Grundlagen, psychologische und soziologische Grundlagen sowie Grundlagen des wissenschaftlichen und empirischen Arbeitens. In einer Einführungsveranstaltung lernen Sie das weite Arbeitsfeld der schulischen und außerschulischen Rehabilitationspädagogik kennen. Im ersten Studienjahr ist ein vierwöchiges Praktikum integriert.
Die regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist grundsätzlich verpflichtend.
Im zweiten Studienjahr werden neben den Grundlagenmodulen "Ethik und Gesellschaft", "BA-PR" und dem Modul "Erziehung - Bildung - Sozialisation", das in der Erziehungswissenschaft studiert wird, vor allem die Module aus dem gewählten Studienschwerpunkt studiert. Die Anmeldung zu den Studienschwerpunkten findet am Ende des ersten Studienjahres (ungefähr im Mai) über dafür eingerichtete EWS 2-Plattformen statt, die von Frau Fröhlich vom Studiengangsbüro zu diesem Zweck eingerichtet werden. Das zweite Praktikum wird in einem Praxisfeld der Studienschwerpunkte absolviert.
Im dritten Studienjahr werden Module der Studienschwerpunkte, der Ergänzungsbereiche und das Modul BA 4 studiert. Außerdem wird die Bachelorarbeit in diesem letzten Studienjahr geschrieben. Die Anmeldung zu den Ergänzungsbereichen findet wie bei den Studienschwerpunkten über EWS 2 statt.
Der Studienschwerpunkt Psycho-Soziale Rehabilitation (PSR) vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten für die Arbeit mit Menschen in besonderen Lebenslagen. Im Studium werden spezifische Bedürfnisse entwicklungsgefährdeter, behinderter und chronisch kranker Menschen aller Lebensphasen thematisiert sowie Maßnahmen und Konzepte der Inklusion, Intervention und Partizipation vorgestellt.
Studierende erwerben in PSR Kenntnisse über rehabilitative Hilfesysteme, deren Aufgaben, ihre sozial- und gesundheitsrechtliche Einbindung und Hilfsangebote in der gesamten Lebensspanne (PSR 1). Sie lernen die die Wechselwirkungen von Strukturen und individuellem Handeln zu erkennen, reflektieren strukturelle Bedingtheiten des Handelns und erhalten einen Überblick über Trägerlandschaften, Organisationsstrukturen und politisch-administrative Rahmenbedingungen (PSR4).
Im Studienschwerpunkt werden des Weiteren psychologische Grundlagen vermittelt: Zum Einen entwicklungspsychologische Ansätze zu verschiedenen Entwicklungsbereichen, Entwicklungen in der Lebensspanne sowie Entwicklungsauffäligkeiten (PSR 3), zum Anderen grundlegende Kenntnisse der Konzepte, Methoden und Verfahren der Diagnostik und Intervention sowie störungsbezogene Verfahren und störungsübergreifende Ansätze (PSR 7). Im thematischer Bereich der Gesundheitsförderung werden Theorien der Prävention und Gesundheitsförderung vermittelt, es wird ein Einblick in Praxisbereiche der Prävention, Unterstützung und Ressourcenförderung gegeben und Maßnahmen und Methoden der Gesundheitsförderung vorgestellt sowie Best-Practice-Beispiele kennengelernt und analysiert (PSR 6).
In PSR werden Grundlagen der empirischen quantitativen Sozialforschung vorgestellt, vertieft und einem Projekt erprobt (PSR 5). In der theoriegeleitete Praxisphase werden Ansätze der empirischen qualitativen Sozialforschung zugrunde gelegt sowie im Praktikum Erfahrungen und konkrete Handlungsanschauungen in einem Arbeitsfeld der psychosozialen Rehabilitation erworben (PSR 2). Tätigkeitsfelder
Die Studienrichtung soll die Studierenden in die Lage versetzen, erworbene Erkenntnisse und Fähigkeiten z.B. in folgende Tätigkeitsfelder einzubringen:
> Prävention und Rehabilitation über die gesamte Lebensspanne:
- Ambulante und stationäre Frühförderstellen und Förderzentren
- Kindergärten, Kindertagesstätten, integrative Einrichtungen
- Einrichtungen der Vorschul- und Schulerziehung bzw. schulbegleitende Fördereinrichtungen Sozialpädiatrische Zentren
- kinder- und jugendpsychiatrische Zentren
- Kliniken (insb. der Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik, Suchtkrankenversorgung, Onkologie, Rehabilitation)
- Einrichtungen der Jugendhilfe, des Jugendstrafvollzugs und der Jugendstraffälligenhilfe
- Werkstätten und Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen der Altenhilfe und Pflege
- Hospize
> Organisation, Ressourcenmanagement und Beratung:
- Einrichtungen der Integration und Förderung von MigrantInnen
- Integrationsfachdienste
- Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
- Beratungsstellen, z.B. Erziehungs-, Familien, Frauen-, Sucht- oder Schuldnerberatungsstellen
- Familienbegleitende/familienentlastende Dienste
- Verbände und Vereine der Hilfe für behinderte Kinder
- Trägerorganisationen und Projekte für betreutes Wohnen
- Gesundheits- und Sozialämter
- Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Kommunale Beratungsdienste und -einrichtungen
- Projekte, Maßnahmen und Einrichtungen von Selbsthilfeorganisationen
Ziel der Studienrichtung Sprachtherapie ist die Vermittlung von Basisqualifikationen zur theoriegeleiteten Dokumentation, Bearbeitung und Reflexion sprachlicher Phänomene sowie zur Gestaltung sprachdiagnostischer und -therapeutischer Prozesse. Hinzu kommt die Analyse und Mitgestaltung der sozialen und institutionellen Rahmenbedingungen des eigenen Arbeitsbereichs, die aktive Mitwirkung an organisatorischen Aufgaben, die Kooperation mit anderen Berufsgruppen.
Das Studium soll Ausgangspunkt für die Ausprägung eines individuellen Qualifikationsprofils in einer beruflichen Eingangsphase sein. Selbstorganisierte Lernprozesse und die Prinzipien professioneller Supervision spielen dabei eine zentrale Rolle. Es richtet seine Studieninhalte auf die sehr heterogenen Adressatengruppen der Menschen mit Sprach-, Kommunikations- und Hörstörungen (z.B. bei umschriebenen Sprachentwicklungsstörungen, bei Mehrsprachigkeit, Schwerhörigkeit, kognitiven Beeinträchtigungen, Zustand nach einem Schlaganfall etc.) und auf die entsprechendend komplexen Arbeitsfelder aus.
Tätigkeitsfelder:
> Kommunikationstraining, Sprachförderung, Sprachdiagnostik und -therapie einschließlich der Beratung und Angehörigenarbeit, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, wissenschaftliche Dokumentation, Praxisorganisation, übergreifende Organisation und Management in den
folgenden Institutionen:
- Beratungs- und Frühförderstellen
- (Sonder-) Kindergärten
- Kliniken der Heilanschlussbehandlung (z.B. für Aphasiker)
- Fachschulen für medizinische Hilfsberufe
- Forschungsstellen und -institute
- Gesundheits- und Sozialämter
- kommunale Beratungsdienste und -einrichtungen
- kinderneurologische, neurologische, psychiatrische, gerontologische, pädaudiologische und phoniatrische Kliniken, HNO-Kliniken
- Projekte, Maßnahmen und Einrichtungen von Selbsthilfeorganisationen
- Sprachheilheime
- Sprachtherapeutische und logopädische Praxen
- Tagesstätten z.B. für autistische Kinder
- Trägerorganisationen und Projekte für betreutes Wohnen
- Werkstätten und Wohnheime für Menschen mit Behinderung
Berufliche Rahmenbedingungen
Um im Angestelltenverhältnis als akademische Sprachtherapeutin arbeiten zu können, ist eine Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 18 Credits erforderlich, die während des Studiums erlangt werden muss. Diese Leistungen zur Erreichung der Kassenzulassungsvoraussetzungsfähigkeit gehen über das reguläre Curriculumdes Studiengangs BA Rehabilitationspädagogik hinaus. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die konkreten Zulassungsvoraussetzungen aktuell zu erfragen sind beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) bzw. dem Berufsverband (Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten e. V. – dbs). Um eine selbstständige Tätigkeit, z.B. in eigener sprachtherapeutischer Praxis auszuüben, sind nach Beendigung des Studiums umfangreiche supervidierte Praxisstunden erforderlich. Hierzu kann nur diejenige Stelle belastbare Auskünfte erteilen, die letztendlich über die Krankenkassenzulassung entscheidet. Informationen über den aktuellen Stand sind daher nur vorbehaltlich beim Lehrgebiet Rehabilitation und Pädagogik bei Sprach-, Kommunikations- und Hörstörungen und/ oder beim zuständigen Berufsverband (www.dbs-ev.de) erhältlich.
Ziel: Der Ergänzungsbereich soll den Studierenden Basisqualifikationen für verschiedenste Tätigkeiten exemplarisch im Bereich der beruflichen und sozialen Rehabilitation von jugendlichen, heranwachsenden und erwachsenen Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen vermitteln. Er soll den Studierenden die Möglichkeiten geben, Rahmenbedingungen, Ziele, Konzepte, Einrichtungen und Angebote der sozialen Rehabilitation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen kennen und reflektieren zu lernen.
Ziel der beruflichen und sozialen Bildung und Rehabilitation ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in ihrer Bürgerrolle an der Gesellschaft.
Tätigkeitsfelder:
Mögliche Tätigkeitsfelder und Arbeitsbereiche sind im Gesamtspektrum zwischen unmittelbarer pädagogischer Begleitung und Unterstützung einerseits und Aufgaben im Bereich von übergeordneten Leitungs- und Entwicklungstätigkeiten andererseits angesiedelt. Die Tätigkeiten erstrecken sich sowohl auf spezielle Einrichtungen und Angebote für Menschen mit Behinderung als auch auf eine Öffnung und Entwicklung bereits bestehender Angebote, auf die konkrete Arbeit mit Menschen mit Behinderung, Selbsthilfegruppen, Einrichtungsträgern sowie auf Systemberatung und Systementwicklung.
Der Ergänzungsbereich „Ästhetische Bildung und Kreativtherapien – Bewegung, Kunst, Musik“ (BKM 2 und 3) vermittelt anwendungsbezogene Kenntnisse der Bereiche Bewegung, Kunst und Musik. Eine berufsspezifische Ausbildung mit einer Qualifikation zur Bewegungs-, Kunst- oder Musiktherapie findet im Rahmen des Studienganges nicht statt. Eine weitergehende Qualifikation ist mit universitären oder außeruniversitären Zusatzqualifikationen möglich.
Ziel der Ausbildung im Ergänzungsbereich BKM ist es, die Studierenden mit dem Selbstverständnis und den Grundlagen sowie mit den praktischen Vorgehensweisen der Erfahrungsbereiche Bewegung, Kunst und Musik vertraut zu machen. Gleichzeitig wird ein breites Grundwissen über die Grundfragen ästhetischer Bildung, zur Kulturarbeit und zu den Wirkungsweisen künstlerischer Therapien vermittelt. So soll die Bedeutsamkeit ästhetischen Handelns im beruflichen Feld von Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung deutlich gemacht werden.
Die Studierenden sollen auf der Basis von eigenem Erleben und Reflexion in der Lage sein, die Anliegen der ästhetischen Bildung und Kreativtherapien qualifiziert im beruflichen Feld der Rehabilitation zu vertreten.
Tätigkeitsfelder:
Im Berufsfeld der Rehabilitationswissenschaften können durch künstlerisch orientierte Aktivitäten Aspekte der Persönlichkeit aller Betroffenen in besonderer Weise gefördert werden. Die Unterstützung individuell-expressiven sowie kommunikativen Ausdrucks steht jedem Menschen zu. Eine selbst gewählte aktive oder rezeptive Teilhabe am kulturellen Geschehen der Gesellschaft und die damit verbundene Entwicklung verschiedener Aspekte der Persönlichkeit ist Grundrecht von Menschen mit Behinderung. Insofern kann der Ergänzungsbereich „Ästhetische Bildung und Kreativtherapien“ in jedem beruflichen Feld Anwendung finden. Eine persönliche Affinität der in diesem Bereich Tätigen zum jeweiligen künstlerisch-ästhetischen Bereichs ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Gestaltung dieses Themenfeldes im Beruf.
Leistungspunkte können erworben werden durch:
Die jeweilige Form hängt im Einzelnen von dem Dozenten/der Dozentin und der Veranstaltungsform ab. Prüfungsrelevante schriftliche Ausarbeitungen von Seminarvorträgen, Hausarbeiten etc. müssen spätestens bis zum Ende des Semesters (nicht der Vorlesungszeit!) eingereicht werden.
Diese Erbringungsformen werden zusammenfassend als Prüfungen bzw. Prüfungsleistungen bezeichnet. Sie erfordern in jedem Falle eine Anmeldung über das elektronische Prüfungssystem BOSS. Die Anmeldung kann ab 4 Wochen vor der jeweiligen Prüfung vorgenommen werden.
Abmeldungen von Prüfungen sind nicht möglich!
Im Bachelorstudium werden zwei Praktika im Umfang von jeweils 4 Wochen abgeleistet.
Das erste Praktikum wird zum Ende des ersten Studienjahrs und das zweite Praktikum im zweiten Studienjahr absolviert. Das erste Praktikum wird in einem vermittlungswissenschaftlichen Feld, das zweite Praktikum wird in dem gewählten Studienschwerpunkt erbracht.
Im Rahmen dieses Praktikums muss eine Präsentation erstellt werden. Gestaltungs- und inhaltliche Vorgaben werden in der Praktikums-Veranstaltung bekannt gegeben. Der Bericht wird von Dozenten und Dozentinnen des jeweiligen Studienschwerpunkts gelesen.
Die Bachelorarbeit (Thesis) kann ab dem fünften Semester geschrieben werden. Studierende, die noch nicht im 5. Semester sind, können die Bachelorarbeit anmelden, wenn sie mindestens 86 Credits erworben haben. Die Bearbeitungszeit beträgt 8-12 Wochen. Für die Bachelorarbeit werden 8 Credits vergeben, bei der Berechnung der Bachelornote wird sie doppelt gewichtet (2x 8 Credits) (vgl. PO-BA, 01.10.2005, § 8, 17, Fächerspezifische Bestimmungen § 9).