Der Zugang zum Lehramt für sonderpädagogische Förderung führt über die Studiengänge Bachelor/ Master Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Um den Vorbereitungsdienst antreten zu können, ist ein Absolvieren beider Studiengänge erforderlich. Das Lehramt für sonderpädagogische Förderung berechtigt zum Erteilen von Unterricht in Förderschulen sowie in anderen Schulformen entsprechend der fachlichen und sonderpädagogischen Anforderungen.
Das Studium vermittelt:
- grundlegende berufliche Kompetenzen für Unterricht und Erziehung, Beurteilung und Beratung sowie Evaluation und Qualitätssicherung,
- Denk-, Handlungs- und Reflexionsweisen der schulischen Praxis,
- grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und der Erstellung individueller Förderpläne.
Das Studium umfasst neben dem Studium der zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen allgemeine Grundlagen von Theorie und Praxis der Rehabilitation. Zusätzlich werden zwei Unterrichtsfächer sowie bildungswissenschaftliche Module studiert. Eines der Unterrichtsfächer muss Mathematische Grundbildung, Sprachliche Grundbildung, Deutsch oder Mathematik sein.
Praktika
- einmonatiges Orientierungspraktikum
- vierwöchiges außerschulisches Berufsfeldpraktikum
Im Rahmen des Bachelorstudiums muss zusätzlich ein Eignungspraktikum im Umfang von 20 Praktikumstagen absolviert werden. Wir empfehlen, das Eignungspraktikum vor Beginn des Bachelorstudiums abzuleisten. (Nähere Informationen zum Eignungspraktikum erhalten Sie auf der Internetseite www.ELiSe.nrw.de des Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.)
Zulassungsvoraussetzungen
- allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine sonstige Qualifikation im Sinne des § 49 HG
- Bewerbungsfrist 15. Juli, Onlineverfahren (Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich)
- allgemeines Auswahlverfahren der TU Dortmund (Orts-NC)