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Aufbaustudiengang

Der Aufbaustudiengang kann studiert werden, wenn bereits ein erstes Staatsexamen in einem anderen Lehramt erworben wurde. Das Studium dauert vier Semester, es gelten die Bestimmungen der LPO 2003.

Eine Einschreibung in den Studiengang in dieser Form (d.h. nach LPO 2003) ist bis einschließlich SS 2015 möglich.

 

Studienbeginn

Ein Studium im Aufbaustudiengang kann jeweils zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden.

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