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Wissenschaftliches Arbeiten

Thesenpapiere und PP-Präsentationen


Tesenpapiere der ReferentInnen des 6. "Workshoptags Bachelorarbeiten" am 27.10.12 an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften (alle Dokumente als PDFs)

 

 

Veröffentlichungen aus der Fakultät

 

 

Hinweis

Der Bachelorarbeit muss eine Eidesstattliche Versicherung (mit Datum und Unterschrift) beigefügt werden, in der erklärt wird, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde:

 

Hauptinhalt

Bachelorarbeit

Tafel: In der Mitte eine Denkwolke, in der steht: Wenn ich an meine BA-Arbeit denke. Um die Wolke heraum sind Zettel mit Antworten der Studierenden verteilt

FAQs

Verlaufsplan

 

FAQs

Dies FAQs beziehen sich auf das Anfertigen von Bachelorarbeiten in folgenden Studienprogrammen der Fakultät Rehabilitationswissenschaften:

auslaufende Studienprogramme

  • Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2005)
  • Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil (BrP)
  • Bachelor fachwissenschaftliches Profil (BfP)

  aktuelle Studienprogramme

  • Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2011)
  • Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung (LABG 2009)
  • Bachelor Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen (LABG 2009)
  • Bachelor Lehramt an Berufskollegs (LABG 2009)

 

 

Wann kann ich mich zur Bachelorarbeit anmelden?

  • Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2005): Die Bachelorarbeit kann ab dem  5. Semester angemeldet werden.  Studierende vor dem 5. Semester können ihre Bachelorarbeit anmelden, wenn bereits mindestens 86 Credits erreicht wurden.
  • Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil (BrP): Die Bachelorarbeit kann ab dem 5. Semester geschrieben werden. Studierende, die noch nicht im 5. Semester sind, können ihre Bachelorarbeit anmelden, wenn sie mindestens 59 Credits erworben haben.

  • Bachelor fachwissenschaftliches Profil (BfP): Die Bachelorarbeit kann ab dem 5. Semester geschrieben werden. Studierende, die noch nicht im 5. Semester sind, können ihre Bachelorarbeit anmelden, wenn sie mindestens 82 Credits im Kernfach bzw. 36 Credits im Komplementfach erworben haben.
  • Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2011): Die Bachelorarbeit kann frühestens ab dem 5. Semester, nach Abschluss der Grundlagenmodule G1 bis G8 aufgenommen werden.

  • Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung (LABG 2009): Die Bachelorarbeit kann ab dem 5. Semester oder nach dem Erreichen von mindestens 46 Credits angemeldet werden.
  • Bachelor Lehramt an Gymnasien/ Gesamtschulen (LABG 2009), Bachelor Lehramt an Berufskollegs (LABG 2009): Die Bachelorarbeit kann in einer sonderpädagogischen Fachrichtung im 5. Semester oder nach dem Erreichen von mindestens 45 Credits in einer sonderpädagogischen Fachrichtung angemeldet werden.

 

Welchen Umfang hat die Arbeit?

gültig für alle o.g. Studiengänge: Die Bachelorarbeit soll einen Höchstumfang von 50 Seiten nicht überschreiten (Standardseite mit 2.500 Anschlägen).

 

Wie lang ist die Bearbeitungszeit?

  • Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2005), Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil (BrP), Bachelor fachwissenschaftliches Profil (BfP): Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt acht Wochen. Auf Antrag der Betreuerin/ des Betreuers an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit bei einer empirischen oder künstlerischen Bachelorarbeit bis zu 12 Wochen betragen.
  • Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2011): Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen.

  • Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung  (LABG 2009), Bachelor Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen (LABG 2009), Bachelor Lehramt an Berufskollegs (LABG 2009): Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen. Auf Antrag der Betreuerin/ des Betreuers an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit bei einer empirischen oder künstlerischen Bachelorarbeit bis zu 12 Wochen betragen.

 

Kann ich die Bearbeitungszeit während der Frist verlängern?

gültig für alle o.g. Studiengänge: Die Bearbeitungszeit kann um bis zu vier Wochen verlängert werden: a) bei Krankheit (nachzuweisen durch ein Attest, das beim der Prüfungsverwaltung eingereicht wird) oder b) aus fachlichen Gründen, die von der Betreuerin/ dem Betreuer schriftlich dargelegt werden müssen (Formblatt der Prüfungsverwaltung). Der Verlängerungsantrag muss bis spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bearbeitungszeit eingereicht werden.

 

Wer kann die Bachelorarbeit betreuen?

gültig für alle o.g. Studiengänge: Die Bachelorarbeit kann von allen hauptamtlich Lehrenden der Fakultät (Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Voraussetzungen nach § 95 Abs. 1 HG erfüllen) betreut werden.

 

Kann ich mir eine Prüferin/ einen Prüfer aussuchen?

gültig für alle o.g. Studiengänge: Die Erstprüferin/ der Erstprüfer kann frei gewählt werden. Mit der Erstprüferin/ dem Erstprüfer wird eine Zweitprüferin/ ein Zweitprüfer verabredet. Sollte keine Erstprüferin/ kein Erstprüfer oder Zweitprüferin/ Zweitprüfer gefunden werden, bestimmt die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses in Absprache mit der/dem Studierenden eine/n Prüfer/in.

 

In welchem Bereich kann ich die Bachelorarbeit schreiben?

gültig für alle o.g. Studiengänge: Die Bachelorarbeit kann im Studienschwerpunkt, im Ergänzungsbereich, in den Förderschwerpunkten oder in den allgemeinen rehabilitationspädagogischen Studien geschrieben werden. Auf Antrag beim Prüfungsausschuss kann die Bachelorarbeit auch in den Erziehungswissenschaften oder dem jeweiligen Unterrichtsfach, Kernfach oder Komplementfach geschrieben werden, wenn eine sonderpädagogische Fragestellung impliziert ist.

 

Kann ich mein Thema während der Bearbeitungszeit wechseln?

gültig für alle o.g. Studiengänge: Das Thema kann nur einmal und innerhalb der ersten vierzehn Tage zurückgegeben werden; die Bachelorarbeit gilt dann als nicht begonnen.

 

Kann die Bachelorarbeit zu zweit geschrieben werden?

gültig für alle o.g. Studiengänge: Die Bachelorarbeit kann auch von zwei Kandidatinnen/ Kandidaten zusammen angefertigt werden, wenn zu erkennen ist, welcher Teil von wem geschrieben worden ist.

 

Wo und wann muss die Bachelorarbeit abgegeben werden?

  • Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2005), Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil (BrP), Bachelor fachwissenschaftliches Profil (BfP): Die Bachelorarbeit ist fristgemäß bei der Prüfungsverwaltung in zweifacher Ausfertigung abzuliefern, bei Posteinlieferung gilt das Datum des Poststempels. Wird die Bachelorarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
  • Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2011): Die Bachelorarbeit ist fristgemäß bei der Prüfungsverwaltung in zweifacher schriftlicher Ausfertigung und als pdf- Datei auf einem geeigneten Datenträger abzuliefern. Bei Posteinlieferung gilt das Datum des Poststempels. Wird die Bachelorarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

  • Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung (LABG 2009), Bachelor Lehramt an Gymnasien/ Gesamtschulen (LABG 2009), Bachelor Lehramt an Berufskollegs (LABG 2009): Die Bachelorarbeit ist fristgemäß bei der Prüfungsverwaltung in zweifacher schriftlicher Ausfertigung und als pdf- Datei auf einem geeigneten Datenträger abzuliefern. Bei Posteinlieferung gilt das Datum des Poststempels. Wird die Bachelorarbeit nicht rechtzeitig abgeliefert, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

 

Wann bekomme ich die Note der Bachelorarbeit mitgeteilt?

gültig für alle o.g. Studiengänge: Die Bewertung der Bachelorarbeit ist der Kandidatin oder dem Kandidaten spätestens 3 Monate nach der Abgabe mitzuteilen. Sie kann von der/dem Studierenden im BOSS eingesehen werden.

 

Wie viele Credits erzielt man mit der Bachelorarbeit?

  • Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2005), Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil (BrP), Bachelor fachwissenschaftliches Profil (BfP), Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung (LABG 2009), Bachelor Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen (LABG 2009), Bachelor Lehramt an Berufskollegs (LABG 2009): Mit der Bachelorarbeit sind 8 Creditpoints zu erzielen.
  • Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2011): Mit der Bachelorarbeit sind 10 Creditpoints zu erzielen.

 

Wie ermittelt sich die Bachelornote (Abschlussnote)?

  • Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2005), Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil (BrP), Bachelor fachwissenschaftliches Profil (BfP): Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Fachnoten und der Note der Bachelorarbeit, wobei die einzelnen Fachnoten mit der jeweiligen Gesamtzahl der Credits einfach und die Note der Bachelorarbeit mit der Zahl von 8 Credits doppelt gewichtet werden.
  • Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2011): Die Gesamnote der Bachelorprüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Modulnote und der Note der Bachelorarbeit, wobei die einzelnen Noten mit der jeweiligen Gesamtzahl der Leistungspunkte des jeweiligen Moduls gewichtet werden.

  • Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung (LABG 2009), Bachelor Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen (LABG 2009), Bachelor Lehramt an Berufskollegs (LABG 2009): Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Fachnoten (einschließlich der Bildungswissenschaften und der der Note des Moduls DAZ) und der Note der Bachelorarbeit, wobei die einzelnen Fachnoten mit der jeweiligen Gesamtzahl der Credits einfach und die Note der Bachelorarbeit mit der Zahl von 8 Credits doppelt gewichtet werden.

 

Hinweis: Die FAQs erheben trotz sorgfältiger Recherche keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Regelungen zur Bachelorarbeit sind in der Bachelorprüfungsordnung der TU Dortmund sowie in den jeweiligen „Fächerspezifischen Bestimmungen“ für die Bachelorstudiengänge der Fakultät Rehabilitationswissenschaften festgeschrieben. Das Anmeldeverfahren und sonstige Detailregelungen werden zusätzlich auf der Grundlage von Vereinbarungen der Fakultät Rehabilitationswissenschaften mit der Prüfungsverwaltung der TU geregelt.

 

 

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Von der Anmeldung bis zur Abgabe: Verlaufsplan zur Bachelorarbeit


Das formale Verfahren zur Bachelorarbeit verläuft wie folgt:

1. Eigenständige Wahl des Erstgutachters/der Erstgutachterin (Betreuer/in), Absprache des Themas

2. In Absprache mit dem Erstgutachter/der Erstgutachterin Wahl des Zweitgutachters/der Zweitgutachterin. Findet sich kein/e Erst- und/oder Zweitgutachter/in, wird der Prüfungsausschuss beauftragt, der Studentin/dem Studenten eine/n zuzuteilen.

Hinweis für Lehramtsstudierende, die Ihre Bachelorarbeit im Komplementfach oder in den Erziehungswissenschaften anfertigen möchten: nur möglich, wenn eine sonderpädagogische Fragestellung impliziert ist (Antrag an den Prüfungsausschuss stellen)

3. Abholung des Laufzettels bei der Prüfungsverwaltung

4. Einholen der Unterschriften von Erst- und Zweitgutachter/in und im Falle von Lehramtsstudierenden, die Ihre Bachelorarbeit im Komplementfach bzw. in den Erziehungswissenschaften anfertigen möchten oder der Abfassung der Arbeit mit einem/einer weiteren Studierenden: zusätzlich Unterschrift des/der Prüfungsausschuss-Vorsitzenden

5. Rückgabe des vollständigen Laufzettels an die Prüfungsverwaltung (wichtig: der Laufzettel muss der Prüfungsverwaltung spätestens eine Woche nach der Ausgabe des Laufzettels wieder vorliegen)

6. Fristgemäße Abgabe (es gilt das Datum des Post- bzw. Eingangsstempels) der Bachelorarbeit in zweifacher schriftlicher Ausfertigung (+ ggf. eine digitale Version auf einem geeigneten Datenträger) bei der Prüfungsverwaltung.

Hinweis: Verlängerung der Bearbeitungsfrist um bis zu vier Wochen: a) Bei Krankheit wird der Prüfungsverwaltung ein Attest zugeschickt. b) Wenn fachliche Gründe vorliegen, muss ein Antrag (Formblatt der Prüfungsverwaltung) mit Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers an die Prüfungsverwaltung gesendet werden, die dann ggf. in Rücksprache die Frist verlängert und über das neue Abgabedatum informiert. Der Verlängerungsantrag muss spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bearbeitungszeit eingereicht werden.

7. Die Prüfungsverwaltung leitet die Exemplare an Erst- und Zweigutachter/in weiter.

8. Erst- und Zweitgutachter/in lesen und bewerten die Arbeit innerhalb eines Zeitraums von max. 3 Monaten

9. Eintragung der Note ins BOSS.

 

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