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Wissenschaftliches Arbeiten

Thesenpapiere und PP-Präsentationen


Von den ReferentInnen der Workshops auf dem 5. "Workshoptag Bachelorarbeiten" am 15.10.11 an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften (alle Dokumente als PDFs)

 

Von den ReferentInnen der Workshops auf dem 4. "Workshoptag Bachelorarbeiten" am 30.10.10 an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften (alle Dokumente als PDFs)

 

Veröffentlichungen aus der Fakultät

/c1urs001/de/Aktuelles/Aktuelles_zum_Studium/Bachelorarbeit/Literaturrecherche_Reker.pdf

Hinweis

Der Bachelorarbeit muss eine Eidesstattliche Versicherung (mit Datum und Unterschrift) beigefügt werden, in der erklärt wird, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde:

 

Hauptinhalt

Bachelorarbeit

Tafel: In der Mitte eine Denkwolke, in der steht: Wenn ich an meine BA-Arbeit denke. Um die Wolke heraum sind Zettel mit Antworten der Studierenden verteilt

FAQs

Verlaufsplan

 

FAQs

 

Wann kann ich mich zur Bachelorarbeit anmelden?

Die Bachelorarbeit kann ab dem 5. Semester angemeldet werden. Studierende, die noch nicht im 5. Semester sind, können die Bachelorarbeit anmelden, wenn sie mindes-tens 86 Credits im BA Rehabilitationspädagogik, 59 Credits im BrP, 82 Credits im BfP Kernfach bzw. 36 Credits im BfP Komplementfach erworben haben.

 

Welchen Umfang hat die Arbeit?

Die Bachelorarbeit soll einen Höchstumfang von 50 Seiten nicht überschreiten (Standardseite mit 2.500 Anschlägen).

 

Wie lang ist die Bearbeitungszeit?

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt acht Wochen. Auf Antrag der Betreuerin/des Betreuers an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit bei einer empirischen oder künstlerischen Bachelorarbeit bis zu 12 Wochen betragen.

 

Kann ich die Bearbeitungszeit während der Frist verlängern?

Die Bearbeitungszeit kann um bis zu vier Wochen verlängert werden: a) bei Krankheit – nachzuweisen durch ein Attest, das beim ZfS eingereicht wird oder b) aus fachlichen Gründen, die von der Betreuerin/dem Betreuer schriftlich dargelegt werden müssen (Formblatt der Prüfungsverwaltung).

 

Wer kann die Bachelorarbeit betreuen?

Die Bachelorarbeit kann von allen hauptamtlich Lehrenden der Fakultät (Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Voraussetzungen nach § 95 Abs. 1 HG erfüllen) betreut werden.

 

Kann ich mir eine Prüferin/einen Prüfer aussuchen?

Der Erstprüfer/die Erstprüferin kann frei gewählt werden. Mit dem Erstprüfer/der Erstprüferin wird ein Zweitprüfer/eine Zweitprüferin verabredet. Sollte kein Erstprüfer/Erstprüferin oder Zweitprüfer/Zweitprüferin gefunden werden, bestimmt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses in Absprache mit der/dem Studierenden eine/n Prüfer/in.

 

Wo kann ich die BA-Arbeit schreiben?

Die Bachelorarbeit, kann im Studienschwerpunkt, im Ergänzungsbereich, in den Förderschwerpunkten oder in den allgemeinen rehabilitationspädagogischen Studien geschrieben werden. Auf Antrag beim Prüfungsausschuss kann die Bachelorarbeit auch in den Erziehungswissenschaften oder dem jeweiligen Unterrichtsfach bzw. (bei BfP Kernfach) im Komplementfach geschrieben werden, wenn eine sonderpädagogische Fragestellung impliziert ist.

 

Kann ich mein Thema während der Bearbeitungszeit wechseln?

Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vierzehn Tage zurückgegeben werden; die Bachelorarbeit gilt dann als nicht begonnen.

 

Kann die Bachelorarbeit zu zweit geschrieben werden?

Die Bachelorarbeit kann auch von zwei Kandidatinnen /Kandidaten zusammen angefertigt werden, wenn zu erkennen ist, welcher Teil von wem geschrieben worden ist.

 

Wo und wann muss die Bachelorarbeit abgegeben werden?

Die Bachelorarbeit ist fristgemäß bei der Prüfungsverwaltung in zweifacher Ausfertigung abzuliefern; Bei Posteinlieferung gilt das Datum des Poststempels. Wird die Bachelorarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, gilt sie als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.

 

Wann bekomme ich die Note der Bachelorarbeit mitgeteilt?

Die Bewertung der Bachelorarbeit ist der Kandidatin oder dem Kandidaten spätestens 3 Monate nach der Abgabe mitzuteilen. Sie kann von der/dem Studierenden im BOSS eingesehen werden.

 

Wie ermittelt sich die Bachelornote (Abschlussnote)?

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Fachnoten und der Note der Bachelorarbeit, wobei die einzelnen Fachnoten mit der jeweiligen Gesamtzahl der Credits einfach und die Note der Bachelorarbeit mit der Zahl von 8 Credits doppelt gewichtet werden.

 

Hinweis: Die Regelungen zur Bachelorarbeit sind in der Bachelorprüfungsordnung der TU Dortmund (§ 17 und § 18) sowie in den jeweiligen Fächerspezifischen Bestimmungen (§ 9) für die Bachelorstudiengänge der Fakultät Rehabilitationswissenschaften festgeschrieben. Das Anmeldeverfahren und sonstige Detailregelungen werden zusätzlich auf der Grundlage von Vereinbarungen der Fakultät Rehabilitationswissenschaften mit der Prüfungsverwaltung der TU geregelt.

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Von der Anmeldung bis zur Abgabe: Verlaufsplan zur Bachelorarbeit


Das formale Verfahren zur Bachelorarbeit verläuft wie folgt:

1. 1. Eigenständige Wahl des Erstgutachters/der Erstgutachterin (Betreuer/in), Absprache des Themas

2. In Absprache mit dem Erstgutachter/der Erstgutachterin Wahl des Zweitgut-achters/der Zweitgutachterin. Findet sich kein/e Erst- und/oder Zweitgutach-ter/in, wird der Prüfungsausschuss beauftragt, der Studentin/dem Studenten eine/n zuzuteilen.

2.1 Für BrP/BfP-Studierende, die Ihre Bachelorarbeit im Komplementfach oder in den Erziehungswissenschaften anfertigen möchten (nur möglich, wenn eine sonderpädagogische Fragestellung impliziert ist): Antrag an den Prüfungsausschuss (Vorsitzende: Prof. Merkt)

3. Abholung des Laufzettels bei der Prüfungsverwaltung der TU

4. Einholen der Unterschrift des Erstgutachters/der Erstgutachterin und im Falle von 2.1 o. der Abfassung der Arbeit mit einem/einer weiteren Studierenden: zusätzlich Unterschrift der Prüfungsausschuss-Vorsitzenden

5. Rückgabe des vollständigen Laufzettels an die Prüfungsverwaltung, Abgabedatum wird auf dem Laufzettel vermerkt

6. Fristgemäß (es gilt das Datum des Post- bzw. Eingangsstempels) sendet die Studentin/der Student zwei Exemplare der Bachelorarbeit an die Prüfungs-verwaltung. Verlängerung der Bearbeitungsfrist um bis zu vier Wochen: Bei Krankheit wird der Prüfungsverwaltung ein Attest zugeschickt. Wenn fachliche Gründe vorliegen, muss ein Antrag (Formblatt der Prüfungsverwaltung) mit Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers an die Prüfungsverwaltung gesendet werden, die dann - ggf. in Rücksprache -  die Frist verlängert und über das neue Abgabedatum informiert. Der Verlängerungsantrag muss spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bearbeitungszeit eingereicht werden.

7. Die Prüfungsverwaltung leitet die Exemplare an Erst- und Zweigutachter/in weiter.

8. Erst- und Zweitgutachter/in lesen und bewerten die Arbeit innerhalb eines Zeitraums von max. 3 Monaten

9. Die Studentin/der Student informiert sich im BOSS über die Benotung.

 

Hinweis: Die Bachelorarbeit kann ab dem 5. Semester angemeldet und geschrieben werden. Studierende, die noch nicht im 5. Semester sind, können die Bachelorarbeit anmelden, wenn sie mindestens 86 Credits im BA Rehabilitationspädagogik, 59 Credits im BrP, 82 Credits im BfP Kernfach bzw. 36 Credits im BfP Komplementfach erworben haben.

 

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