Tesenpapiere der ReferentInnen des 6. "Workshoptags Bachelorarbeiten" am 27.10.12 an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften (alle Dokumente als PDFs)
Der Bachelorarbeit muss eine Eidesstattliche Versicherung (mit Datum und Unterschrift) beigefügt werden, in der erklärt wird, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde:

Dies FAQs beziehen sich auf das Anfertigen von Bachelorarbeiten in folgenden Studienprogrammen der Fakultät Rehabilitationswissenschaften:
auslaufende Studienprogramme
aktuelle Studienprogramme
Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil (BrP): Die Bachelorarbeit kann ab dem 5. Semester geschrieben werden. Studierende, die noch nicht im 5. Semester sind, können ihre Bachelorarbeit anmelden, wenn sie mindestens 59 Credits erworben haben.
Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2011): Die Bachelorarbeit kann frühestens ab dem 5. Semester, nach Abschluss der Grundlagenmodule G1 bis G8 aufgenommen werden.
Bachelor Lehramt an Gymnasien/ Gesamtschulen (LABG 2009), Bachelor Lehramt an Berufskollegs (LABG 2009): Die Bachelorarbeit kann in einer sonderpädagogischen Fachrichtung im 5. Semester oder nach dem Erreichen von mindestens 45 Credits in einer sonderpädagogischen Fachrichtung angemeldet werden.
gültig für alle o.g. Studiengänge: Die Bachelorarbeit soll einen Höchstumfang von 50 Seiten nicht überschreiten (Standardseite mit 2.500 Anschlägen).
Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2011): Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen.
gültig für alle o.g. Studiengänge: Die Bearbeitungszeit kann um bis zu vier Wochen verlängert werden: a) bei Krankheit (nachzuweisen durch ein Attest, das beim der Prüfungsverwaltung eingereicht wird) oder b) aus fachlichen Gründen, die von der Betreuerin/ dem Betreuer schriftlich dargelegt werden müssen (Formblatt der Prüfungsverwaltung). Der Verlängerungsantrag muss bis spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bearbeitungszeit eingereicht werden.
gültig für alle o.g. Studiengänge: Die Bachelorarbeit kann von allen hauptamtlich Lehrenden der Fakultät (Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Voraussetzungen nach § 95 Abs. 1 HG erfüllen) betreut werden.
gültig für alle o.g. Studiengänge: Die Erstprüferin/ der Erstprüfer kann frei gewählt werden. Mit der Erstprüferin/ dem Erstprüfer wird eine Zweitprüferin/ ein Zweitprüfer verabredet. Sollte keine Erstprüferin/ kein Erstprüfer oder Zweitprüferin/ Zweitprüfer gefunden werden, bestimmt die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses in Absprache mit der/dem Studierenden eine/n Prüfer/in.
gültig für alle o.g. Studiengänge: Die Bachelorarbeit kann im Studienschwerpunkt, im Ergänzungsbereich, in den Förderschwerpunkten oder in den allgemeinen rehabilitationspädagogischen Studien geschrieben werden. Auf Antrag beim Prüfungsausschuss kann die Bachelorarbeit auch in den Erziehungswissenschaften oder dem jeweiligen Unterrichtsfach, Kernfach oder Komplementfach geschrieben werden, wenn eine sonderpädagogische Fragestellung impliziert ist.
gültig für alle o.g. Studiengänge: Das Thema kann nur einmal und innerhalb der ersten vierzehn Tage zurückgegeben werden; die Bachelorarbeit gilt dann als nicht begonnen.
gültig für alle o.g. Studiengänge: Die Bachelorarbeit kann auch von zwei Kandidatinnen/ Kandidaten zusammen angefertigt werden, wenn zu erkennen ist, welcher Teil von wem geschrieben worden ist.
Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2011): Die Bachelorarbeit ist fristgemäß bei der Prüfungsverwaltung in zweifacher schriftlicher Ausfertigung und als pdf- Datei auf einem geeigneten Datenträger abzuliefern. Bei Posteinlieferung gilt das Datum des Poststempels. Wird die Bachelorarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
gültig für alle o.g. Studiengänge: Die Bewertung der Bachelorarbeit ist der Kandidatin oder dem Kandidaten spätestens 3 Monate nach der Abgabe mitzuteilen. Sie kann von der/dem Studierenden im BOSS eingesehen werden.
Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2011): Mit der Bachelorarbeit sind 10 Creditpoints zu erzielen.
Bachelor Rehabilitationspädagogik (PO 2011): Die Gesamnote der Bachelorprüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Modulnote und der Note der Bachelorarbeit, wobei die einzelnen Noten mit der jeweiligen Gesamtzahl der Leistungspunkte des jeweiligen Moduls gewichtet werden.
Hinweis: Die FAQs erheben trotz sorgfältiger Recherche keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Regelungen zur Bachelorarbeit sind in der Bachelorprüfungsordnung der TU Dortmund sowie in den jeweiligen „Fächerspezifischen Bestimmungen“ für die Bachelorstudiengänge der Fakultät Rehabilitationswissenschaften festgeschrieben. Das Anmeldeverfahren und sonstige Detailregelungen werden zusätzlich auf der Grundlage von Vereinbarungen der Fakultät Rehabilitationswissenschaften mit der Prüfungsverwaltung der TU geregelt.
1. Eigenständige Wahl des Erstgutachters/der Erstgutachterin (Betreuer/in), Absprache des Themas
2. In Absprache mit dem Erstgutachter/der Erstgutachterin Wahl des Zweitgutachters/der Zweitgutachterin. Findet sich kein/e Erst- und/oder Zweitgutachter/in, wird der Prüfungsausschuss beauftragt, der Studentin/dem Studenten eine/n zuzuteilen.
Hinweis für Lehramtsstudierende, die Ihre Bachelorarbeit im Komplementfach oder in den Erziehungswissenschaften anfertigen möchten: nur möglich, wenn eine sonderpädagogische Fragestellung impliziert ist (Antrag an den Prüfungsausschuss stellen)
3. Abholung des Laufzettels bei der Prüfungsverwaltung
4. Einholen der Unterschriften von Erst- und Zweitgutachter/in und im Falle von Lehramtsstudierenden, die Ihre Bachelorarbeit im Komplementfach bzw. in den Erziehungswissenschaften anfertigen möchten oder der Abfassung der Arbeit mit einem/einer weiteren Studierenden: zusätzlich Unterschrift des/der Prüfungsausschuss-Vorsitzenden
5. Rückgabe des vollständigen Laufzettels an die Prüfungsverwaltung (wichtig: der Laufzettel muss der Prüfungsverwaltung spätestens eine Woche nach der Ausgabe des Laufzettels wieder vorliegen)
6. Fristgemäße Abgabe (es gilt das Datum des Post- bzw. Eingangsstempels) der Bachelorarbeit in zweifacher schriftlicher Ausfertigung (+ ggf. eine digitale Version auf einem geeigneten Datenträger) bei der Prüfungsverwaltung.
Hinweis: Verlängerung der Bearbeitungsfrist um bis zu vier Wochen: a) Bei Krankheit wird der Prüfungsverwaltung ein Attest zugeschickt. b) Wenn fachliche Gründe vorliegen, muss ein Antrag (Formblatt der Prüfungsverwaltung) mit Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers an die Prüfungsverwaltung gesendet werden, die dann ggf. in Rücksprache die Frist verlängert und über das neue Abgabedatum informiert. Der Verlängerungsantrag muss spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bearbeitungszeit eingereicht werden.
7. Die Prüfungsverwaltung leitet die Exemplare an Erst- und Zweigutachter/in weiter.
8. Erst- und Zweitgutachter/in lesen und bewerten die Arbeit innerhalb eines Zeitraums von max. 3 Monaten
9. Eintragung der Note ins BOSS.